Lizenz für Krypto-Unternehmungen

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Welche Jurisdiktion für Kryptogeld-Lizensierung?

Es nur eine Frage der Zeit, bis viele Länder der Welt Kryptogeld-Aktivitäten regulieren.

All jene Unternehmer, die das im Vorfeld und rechtzeitig – und bei realistischer Betrachtungsweise – berücksichtigen, können von besonders vorteilhaften Bestimmungen in sorgfältig ausgewählten Jurisdiktionen profitieren, wenn die Einrichtung begleitet wird mit dem nowendigen juristischem Sachwissen.

Auswahlkriterien:

  1. Die jeweilige Gerichtsbarkeit muss relativ frei sein von rechtlichen Beschränkungen,
  2. die Jurisdiktion muss für europäische Kunden offen und zugänglich sein,
  3. sie muss ferner die Abwicklung von Tätigkeiten in Kryptowährungen zulassen.

Schauen wir auf das baltische Estland.

Die Republik Estland ist ein kleines Land im baltischen Raum Nordeuropas. Hauptstadt und gleichzeitig größte Stadt ist Tallinn mit etwas mehr als einer Million Einwohnern.

Estland ist seit 2004 Mitglied der NATO und ist im Mai desselben Jahres der Europäischen Union beigetreten.

Es liegt östlich der Ostsee und ist das nördlichste der baltischen Staaten. Estland ist darüberhinaus ein Industrieland mit einer hochentwickelten Wirtschaft mit hohem Einkommen. Seit 2011 zählt Estland zu den sich am schnellsten entwickelnden Volkswirtschaften der EU. Sein Index für die Humanentwicklung ist ebenfalls eine Spitzenwert und weist ein hohes Maß an wirtschaftlichen und bürgerlichen Freiheiten sowie Pressefreiheit auf (2007 und 2012 jeweils auf Platz 3).

Lizenz für “Cryptomoney Payment Provider”

Es handelt sich dabei um eine ganz offizielle Lizenz, die vom Gesetzgeber Estlands angeboten wird. Nachfolgende Dienstleistungen können legalisiert werden:

  • E-Wallet-Dienstleistungen in virtuellen Währungen.
  • Angebote von Dienstleistungen im Bereich des Geldwechsels.
  • Angebote von Zahlungssystemen in Krypto-Währungen.
  • Angebote von alternativen Zahlungsmitteln.
  • Angebote von Großhandelskauf von Metallen und Edelsteinen und verwandten Artikeln.

 

Einzelheiten

Nach estnischem Recht werden „Provider of Payment Systems in Cryptomoney“ unter die Kategorie „Anbietung von alternativen Zahlungsmitteln“ subsumiert.

Um diese Lizenz zu erhalten, ist es notwendig, bestimmte Informationen und Dokumente zu sammeln, um sie zusammen mit dem entsprechenden Antrag auf Registrierung dieser konkreten wirtschaftlichen Tätigkeit einzureichen.

Zwar nicht zwingend vorgeschrieben aber aufgrund von Erfahrungswerten sehr hilfreich ist es, ein Büro in Estland zu begründen, das von einem lokalen Manager geleitet wird. Das Unternehmen muss ferner bestimmte Anforderungen gemäß den Bedingungen der FIU erfüllen, nämlich:

1.
Die Direktoren des Unternehmens müssen geschult werden, um die Art der Geschäfte führen zu können, die das Unternehmen durchführen will.

2
Direktoren sowie Aktionäre und UBOs (Ultimate Beneficial Owner) müssen ein polizeiliches Führungszeugnis ihres Heimatlandes (oder Register of Conviction) einreichen, das bescheinigt, dass die genannten Personen nicht vorbestraft sind wegen Missachtung von Geldwäsche oder anderer Straftaten. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und muss von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß apostillisiert werden.

3
Aktionäre müssen für eine angemessene Kapitalausstattung des Gesellschaftsvermögens sorgen. Es ist ein dem jeweiligen Einzelfall entsprechender Mindestbetrag an Stammkapital erforderlich, der vollständig eingezahlt sein muss.

4
Dem Antrag müssen bestimmte Informationen beigefügt werden, wie z.B. Geschäftspläne, finanzielle Prognosen für das erste Jahr, Anti-Geldwäsche Massnahmen, Kundenakzeptanz und Compliance-Richtlinien.

Gebühren für Lizensierung und Tätigkeitsausübung

In der Regel betragen die Kosten für das Gesamtpaket mit dem Erwerb dieser Lizenz Euro 25.000 und beinhalten:

  1. Gründung einer Kapitalgesellschaft in Estland.
  2. Kosten im ersten Jahr der Eintragung einschliesslich des Sitzes der Gesellschaft.
  3. Der komplette Satz von Originaldokumenten der Kapitalgesellschaft, die ordnungsgemäß beurkundet sind.
  4. Due-Diligence-Formular für Manager und Aktionäre des Unternehmens.
  5. Eröffnung eines Bankkontos in Estland.
  6. Assistenz bei der Erstellung des Lizenzantrages.
  7. Sammlung der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen.
  8. Übergabe des Antrags vor der Genehmigungsbehörde FIU und sachgerechte kompetente Begleitung bis zum Abschluss des Verfahrens.
  9. Buchhaltungsdienstleistungen.

Fazit

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Estland ist vergleichsweise einfach, wenn kompetente Berater vor Ort verfügbar sind. Es besteht der einzigartige Vorteil, dass der Prozess online durchgeführt werden kann.
In Ermangelung einer Führungsperson aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) kann es erforderlich sein, einen bevollmächtigten Vertrauensmann zu benennen.

  1. Wenn Sie an einem persönlichen Gespräch mit unserem Fachmann interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  2. Teilen sie uns vorab Ihr Vorhaben detailliert mit. Das Gespräch soll kein oberflächlicher Small-Talk werden, sondern bereits zielorientiert.
  3. Danach arrangieren wir einen Skype-Termin zwischen Ihnen und unserem Fachmann.

Gerne helfen wir Ihnen, die beste Lösung für Ihr Krypto-Unternehmen zu finden. Jeder Fall ist ein Einzelfall, eine individuelle Beratung ist daher unabdingbar.

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