Ein oder mehrere Unternehmen gemeinschaftlich können sich dieser Gesellschaft aus der Steueroase Panamá bedienen.
Die jeweiligen Geschäftsausstattungen werden an das Unternehmen in einem Hochsteuerland – oder an mehrere kooperierende Gesellschaften eines oder diverser Hochsteuerländer – vermietet; zu ganz normalen Marktpreisen.
Dergestalt läßt sich Kapital ansammeln in einer Jurisdiktion, in der darauf keinerlei Steuern zu zahlen sind.
Die Zahlungen werden als normale Geschäftsausgaben steuerlich abgesetzt.