Kunde bei einer Schweizer Bank

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„Wer Kunde einer Schweizer Bank werden oder bleiben will, muss immer mehr damit rechnen, als verdächtiges, wenn nicht sogar als kriminelles Element behandelt zu werden.“

Das schrieb die Neue Zürcher Zeitung am 16. Februar 2016.

Das waren noch Zeiten, als Banking in der Schweiz etwas war, das richtig Spass machte:

  • Stabile politische und rechtliche Verhältnisse,
  • Diskretion,
  • eine starke Währung,
  • exzellente Servicequalität.

 

Und heute?

  • Kampf gegen sog. Geldwäscherei und vermeintliche Terrorismusfinanzierung,
  • die Finanzkrise,
  • die globalen Kampfansagen an die Steuerumgehung,
  • die Weissgeldstrategie.

 

Der Kunde der Schweizer Bank ist heute nicht mehr „König“. Er ist für die Banken nur noch ein Risiko.

Der Kunde als Risiko?

Sind nun alle verrückt geworden?

Man muss wohl mit „ja“ antworten.

Kunden werden nicht mehr primär als Auftraggeber und Geschäftspartner gesehen, sondern zuallererst einmal als mögliches Compliance-Risiko.

Nämlich als Risiko, dass die Bank mit der Betreuung eines Kunden eine der immer zahlreicheren gesetzlichen Bestimmungen, die sie einhalten muss, verletzen könnte. Überspitzt gesagt, muss ein Kunde heute vermehrt damit rechnen, von der Bank unter Generalverdacht gestellt oder gar als Krimineller behandelt zu werden.

Die Compliance-Stellen haben sich in den letzten Jahren bei den Banken zu zentralen Schaltstellen für alle Fragen bei der Eröffnung von Kundenbeziehungen und der Kundenbetreuung entwickelt. Selbst Compliance-Experten sagen aber, dass heute viele Banken komplett überreagierten. Banking und Compliance passt eigentlich gar nicht zusammen. Der Bänker will ein Geschäft machen, der Compliance-Mensch verbucht einen Erfolg dann, wenn er einen Kunden hat verhindern können. Leider haben im internen Machtgefüge der Banken die Compliance-Heinis den Bänker von altem Schrot und Korn abserviert.

Welche Kundengruppe ist am meisten betroffen?

Nach einem milliardenteuren Steuerstreit gelten die USA in der Schweiz als Hochrisikoland. Kein Institut geht heute im Umgang mit den USA auch nur das kleinste Risiko ein. Kunden aus den USA bleibt meist nur der Gang zu einer US-Bank oder, wenn sie genügend Gelder mitbringen, zu einer der US-Einheiten von Schweizer Banken.

Aber generell beäugen Banken ausländische Kunden ohne Schweizer Wohnsitz immer kritischer.

Die NZZ verweist auf den Fall eines Deutschen, der jahrelang in Zürich gelebt und gearbeitet hat. Als ihn seine Firma, ein Zürcher Traditionshaus, für eine begrenzte Zeit nach Peking schickt, will die Zürcher Kantonalbank sein Salärkonto nur weiterführen, wenn er mindestens CHF 500.000 darauf einzahlt. Trotz Empfehlungsschreiben seiner Firma weigern sich in der Folge alle angefragten Schweizer Institute, ihn als Kunden aufzunehmen. Abgesehen von den üblichen Hinweisen auf schweizerische Richtlinien zur Identifikation des Kunden und von dessen wirtschaftlichen Hintergründen, welche beispielsweise die Swissquote Bank geltend machte, erhielt er keine Erklärungen.

Wenn der Kunde kein Schweizer ist, kann er nur noch mit viel Geld locken, mit sehr viel Geld.

Werden ausländische Kunden weiter grenzüberschreitend betreut, verlangen die Banken hohe Mindesteinlagen. Nur so, erklären Compliance-Fachleute, könnten die Banken die rasant wachsenden Kosten für die internationalen und länderspezifischen Vorschriften und Regulierungen, aber auch für die bankinternen Cross-Border-Kontrollen decken.

Die deutschen Behörden seien relativ scharf im Umgang mit Steuerthemen, der Compliance-Aufwand für einen deutschen Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz sei deshalb besonders hoch. Deutschland ist ein Nachbarland, viele Schweizer Firmen sehen Deutschland als einen wichtigen Markt für ihre Produkte. Mit Deutschland will man sich mithin nicht anlegen. Besser ist es also, man hat keinen Deutschen als Kunden.

Selbst für Auslandschweizer wird es immer schwieriger, ein Schweizer Konto zu erhalten. Verschiedene Betroffene aus unterschiedlichsten Ländern berichten von exorbitanten Gebühren, hohen Mindesteinlagen und sehr weit gehenden Pflichten, zu Vermögen und eigener Person Auskunft zu geben.

Generell sollte man als Deutscher, der nicht mindestens 500.000 Euro oder Franken mitbringt, es erst gar nicht in der Schweiz versuchen.

Schon anders sieht es aus. wenn der Deutsche einen anderen Wohnsitz belegen kann.

Wir bieten beispielsweise an, beim Erwerb der offiziellen panamaischen Residencia behilflich zu sein.

Gepaart mit besonderen Beziehungen zu einigen ausgewählten Schweizer Privatbanken können wir dann schon etwas bewegen – die Verpflichtung der Bank zum automatisierten Informationsaustausch – AIA – wird dergestalt verhindert.
Aber eine Mindestanlage von CHF 500.000 sieht man bei den Banken dennoch gern.

Keine Chance, wenn man nicht zumindest ein halbe Million mitbringt?

Doch, wenn auch nicht in der Schweiz.

Wir haben eine exzellente Verbindung zu einer sehr sicheren Offshorebank, die sich den Grundsätzen der sog. „Österreichischen Schule“ verschrieben hat.

Wer den AIA sicher ausschalten will, sollte sein Konto aber schon über eine Stiftung führen, die von uns speziell zum Zwecke des Bankings unter Ausschaltung des AIA begründet worden ist.

Drücken wir es noch klarer aus.

Die Banken fürchten zwischenzeitlich den Kunden, der ihnen als Privatperson und damit als Laie gegenübertritt. Laien werden als gefährlich betrachtet aufgrund der zahlreichen staatlichen und internationalen Rechtsvorschriften.

Die Banken arbeiten formal lieber mit Juristen zusammen, die ihre späteren Kunden betreuen und die Strukturen und Voraussetzungen schaffen, die sie selbst aus der Haftung herausnehmen.

„Halte mir den Rücken frei, und wir können über alles reden.“

So geht Offshore-Banking heute.