Neue Kostenstruktur bei Stiftungen des privaten Rechts in Panama
Durch neue Compliance-Regeln, die Panama als sog. Steueroase von den Hochsteuerländern aufgezwungen worden sind, ist der Arbeitsaufwand für den gesetzlich vorgeschriebenen örtlichen Repräsentanten in erheblichem Umfang gestiegen.
Um nicht beständig unsere Mandanten mit neuen Rechnungsstellungen für – bisher nicht notwendig gewesenen Arbeitsleistungen – behelligen zu müssen, haben wir uns entschlossen, eine neue Kostenstruktur zu entwickeln.
Leistungen, die nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden
- Wir stellen nun automatisch den dreiköpfigen Stiftungsrat komplett selbst, denn in Panama muß der Stiftungsrat grundsätzlich mindestens drei natürliche Personen umfassen (oder eine juristische Person). Will unser Kunde selbst als ein Stiftungsratsmitglied amtieren, kann er das natürlich, dann stellen wir nur die zwei weiteren Stiftungsräte.
- Wünscht unser Mandant eine Vollmacht, um im Namen der Stiftung ein Bank- oder Tradingkonto zu eröffnen, Edelmetall zu lagern, Immobilieneigentum zu erwerben etc., so erhält er die entsprechende Vollmacht kostenlos.
- Ohne Zusatzkosten erstellen wir die Bylaws zweisprachig (deutsch und spanisch), notariell beurkundet und mit Apostille versehen für die diversen zusätzlichen Regelungen wie Einrichtung eines Protectors der Stiftung, der Begünstigten, Zweitbegünstigten etc.; grundsätzlich hinsichtlich allem, was regelbar ist und niemanden darüberhinaus etwas angeht. Umfassende Detailberatung – auch mit Blick auf die Rechtslage in Deutschland – ebenfalls vom Preis umfaßt
- Mit den vielfältigen Compliance-Anforderungen und deren Erfüllung wird unser Kunde kostenmäßig nicht belastet. Allenfalls wenden wir uns an unseren Kunden, wenn wir ein Dokument vom ihm benötigen.
Kostenstruktur
Leistungen |
Kosten in US-Dollar |
Registrierung der Stiftung des privaten Rechts |
900,00 |
Anonymisierung durch Stellung des Stiftungsrates, komplette Verwaltung unter den gegebenen gestiegenen Compliance-
Anfordeungen, Erstellung aller gewünschten Bylaws zweisprachig (s. oben) |
3.950,00 |
DHL-Versandt der kompletten Dokumente oder Verwahrung bei uns |
130,00 |
Zahlungseingangsgebühr der Bank bei Anweisungen aus dem Ausland |
40,00 |
Gesamtkosten: USD 5.020,00
Folgejahre
Die Jahresgebühren sind in Panama nicht alle 12 Monate zur Zahlung fällig, sondern für jedes Kalenderjahr. Klartext: Es ist unwirtschaftlich, die Stiftung im Dezember zu begründen, denn dann sind die Folge-Kosten schon wenige Tage später wieder fällig. Die Jahresgebühren sollten stets bis Ende März eines jeden Jahres gezahlt sein.
Leistungen |
Kosten in US-Dollar |
Jahresgebühr = staatliche Lizengebühr von
USD 400,00 und vorgeschriebener örtlicher Agent über USD 350,00 |
750,00 |
Verwaltung, Stiftungsrat (s. oben) |
3.150,00 |
Büroauslagen und weitere Kosten pauschal p.a. |
40,00 |
Zahlungseingangsgebühr der Bank bei Anweisungen aus dem Ausland |
40,00 |
Gesamtkosten: 3.980,00
Zu den neuen Compliance Anforderungen in Panama
- Signal: +50762543093
- Telegram: PrivacidadPanama
- Threema: DUZBB44E