Konto Lettland

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Wir stellen alle Unterlagen der Gesellschaft zur Verfügung, die von der Bank gefordert werden. Außerdem fertigen wir den beglaubigten Beschluß des Direktoriums und füllen das Antragsformular der Bank so weit wie möglich unsererseits aus.

Seitens des Kunden muß gestellt werden:

  • Das Antragsformular der Bank ist von ihm zu vervollständigen einschließlich der Unterschriftenkarte.
  • Ein Begleitschreiben des Kunden, in dem er knapp aber klar die Art der Geschäftstätigkeit seiner Gesellschaft beschreibt.
  • Eine Paßkopie aller berechtigten Personen.
  • Nachweis der physischen Adresse aller Zeichnungsberechtigten des Kontos. Das kann geschehen durch Überlassung einer Verbrauchsrechnung (Strom, Telefon, Wasser) auf den Namen des Berechtigten. Kreditkarten- oder Bankmitteilung kommt auch in Betracht.

Diese Unterlagen sind komplett von einem Notar zu beglaubigen und mit Apostille zu versehen.

Eine Zahlung zur Initialisierung des Kontos ist nicht notwendig. Das Konto muß aber stets über ein Guthaben verfügen. Die erste Einzahlung muß hoch genug sein, daß die Bank ihre Eröffnungsgebühr von USD 100,00 abziehen kann.

BITTE BEACHTEN:

  1. Wir helfen nicht bei der Eröffnung von Privatkonten und von Konten von Gesellschaften, die nicht durch uns begründet worden sind. Unser Beitrag zur Kontoeröffnung stellt eine zusätzliche Serviceleistung für unsere Kunden darf. Unsere Gebühr dafür ist im Ergebnis nicht mehr als ein Auslagenersatz.
  2. Die Entscheidung, ob dem Antrag auf Eröffnung eines Kontos entsprochen wird, liegt allein bei der Bank. Insoweit haften wir nicht für den Fall einer Ablehnung durch die Bank.