Kapitalverkehrskontrollen immer möglich

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Wer es immer noch nicht begriffen hat:

Kapitalverkehrskontrollen sind eine beständige Gefahr.

Man schaue nur ins Handelsblatt vom 23. April, dem Tag der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahl; bei Veröffentlichung des Artikels war das Ergebnis noch nicht bekannt. Da wusste man noch nicht, dass Macron und Le Pen in die Stichwahl gehen und Mélenchon frühzeitig ausscheiden würde. In wünschenswerter Klarheit war zu diesem Zeitpunkt klipp und klar ausgedrückt worden:

“…wenn in Frankreich der Linksaußen Mélenchon und die Rechtsaußen Le Pen in die Stichwahl kommen, könnte die Europäische Zentralbank Kapitalverkehrskontrollen einführen.”

Zum Handelsblatt-Artikel

(Für den Fall, dass der Beitrag gelöscht wird, haben wir ihn als PDF gesichert)

Unmissverständlich führt das Handelsblatt weiter aus:

“Notenbanken und Bankenaufseher haben im Vorfeld der französischen Präsidentschaftswahl über mögliche Kapitalverkehrskontrollen für das Land im Falle eines ungünstigen Wahlausgangs diskutiert. Es seien verschiedene Optionen durchgespielt worden, darunter auch Kapitalverkehrskontrollen…”

Und weiter:

“In Finanzkreisen wird damit gerechnet, dass es bei einem solchen Wahlausgang am Montag zu größeren Turbulenzen an den Finanzmärkten kommt. Die Notenbanken haben deshalb im Vorfeld Krisenszenarien entworfen. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann wollte sich auf der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht dazu äußern, ob und welche Abwehrpläne die Notenbanken vorbereitet haben. Dem Vernehmen nach haben Notenbanker und Bankenaufseher aber in ihren Runden unter anderem über Kapitalverkehrskontrollen diskutiert, sollte es zu extrem großer Unsicherheit an den Finanzmärkten kommen und ein schneller Kapitalabfluss aus Frankreich drohen, der die französischen Banken ruinierten könnte.”

Da zwar nicht Mélenchon sondern “nur” Marine Le Pen die Stichwahl erreicht hat, wurden Kapitalverkehrskontrollen am Sonntag mit Wirkung ab 24. April nicht eingeführt. Aber wir wissen was passiert, wenn am 07. Mai in Frankreich Marine Le Pen gewinnen sollte. Und wir wissen auch was passieren wird, wenn die “5 Sterne Bewegung” die nächsten Parlamentswahlen in Italien gewinnt, was mit einer hohen Wahrscheinlichkeit geschehen wird. Und politische Umwälzungen in den grossen Euroländern Frankreich und Italien würden in der ganzen Eurozone einen Tsunami auslösen, der Kapitalverkehrskontrollen nicht nur auf diese beiden Euroländer beschränkte. Es brodelt gewaltig.

Kapitalverkehrskontrollen sind selbst in der erst kurzen Geschichte der Eurozone keine Seltenheit. Kapitalverkehrskontrollen kamen bereits in Malta 2013 zum Einsatz, als dort große Banken in Schieflagen gerieten und das Land finanzielle Hilfe brauchte. Auch in Griechenland wurden 2015 Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. An Zypern, wo zusammen mit Kapitalverkehrskontrollen auch bereits ein Bail-In schon einmal durchgespielt worden ist, erinnern wir uns ebenfalls noch sehr genau.

Was davor schützt?

Ein Konto bei einer Bank ausserhalb der Eurozone, also ein Offshorekonto. Das kann man auch als Privatperson einfach einrichten. Das verbietet niemand. Das befreit aber Vermögenswerte vor einer Fesselung von Politik und Zentralbank. Im Rahmen des automatisierten Informationsaustausches – AIA – wird Deutschland auch einmal zum jährlichen Stichtag über die Existenz des Kontos und den Kontostand zum Stichtag informiert – über mehr allerdings nicht. Jedenfalls hat das alles nichts mit Steuerhinterziehung zu tun. Absolut nichts!

Sie sollen die jederzeitige Verfügungsgewalt über Ihr Geld behalten.

Darum geht es!

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