- Seither dürfen – rein rechtlich – Ausländer nicht nur zu 49% an kubanischen Gesellschaften beteiligt sein, sie können Mehrheitseigner sein bis hin zu 100%-igen Beteiligungen.
- Seither dürfen ausländische Unternehmen, grundsätzlich jedenfalls, Immobilienbesitz erwerben.
- Seither können Ausländer in allen Wirtschaftsbereichen investieren (Ausnahmen: Erziehungs- und Gesundheitswesen, Streitkräfte).
Der Ministerrat ist vom Gesetz ermächtigt, Industrieparks und Exportfreizonen einzurichten.
Die
freie Rückführung von Gewinnen und Dividenden
aus Kuba hinaus gestattete schon zuvor das
Das neue Gesetz jedoch verbesserte noch einmal den Schutz ausländischer Kapitalanleger im Rahmen des Enteignungsrechts, das damit theoretisch deutschen Standard hat.
Das – nicht mehr, nicht weniger – wollen wir an dieser Stelle zum Ausdruck bringen.
Und was alles ganz schnell damit sich ändern kann, wenn die Lawine nach dem Ableben Fidel Castros zu Tal stürzt und das kommunistische System mit sich fortreißt.
Investoren aus dem Ausland sollten aufmersam beobachten wenn sich alles rasant verändert, denn: