Seit dem Jahr 2001 existiert die Webseite der Internetkanzlei. Da kam auch schon in diesem ersten Jahr der erste Bericht über uns in der TAZ.
Schon zuvor waren die Personen, die sich ab diesem Zeitpunkt zur Internetkanzlei zusammengeschlossen hatten, in Sachen Steueroptimierung aktiv.
Klar, daß die Mainstream-Presse unsere Arbeit weniger schätzt, denn wir sind
- zu kritisch,
- zu wenig Sklaven der Obrigkeit,
- zu sehr den Idealen liberalen Denkens verhaftet.
Aber damit könnnen wir leben, damit leben wir sogar sehr gut.
Schauen Sie selbst, was man im Laufe der Jahre so alles über uns geschrieben hat – die Zusammenstellung ist bestimmt nicht komplett.
Wir denken, die Kritik aus einer bestimmten Ecke des Mainstreams ist die beste Empfehlung, die wir uns wünschen können.
Missfallen der Presse seit dem Jahr 2001:
Unter der Adresse www.internetkanzlei.to finden diejenigen Trost, die ihr Geld vor der Steuer retten wollen.
Das Angebot der Internetkanzlei umfasst „Notmaßnahmen gegen ruinöse Finanzamtsforderungen, Einrichtung ausländischer Konten, Steuersparmodelle, Nutzung sogenannter Steueroasen“ und Ähnliches. Aktivitäten wie diese erfahren zur Zeit einen ungeahnten Aufschwung. Dies hat einerseits zu tun mit dem Interesse von Besserverdienenden, ihre Rendite zu erhöhen, indem sie ihr Geld auf den internationalen Finanzmärkten vor den deutschen Finanzämtern retten. Andererseits beziehen sich Jurist Wiburg und seine Kollegen – 9 deutsche Rechtsanwälte und 17 Steuerberater – auf Gesetzesänderungen in Europa, die auf scharfe Kritik vieler Anwälte und ihrer Organisationen stoßen.
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center vom 11. September sind die europäischen Regierungen dabei, die Regelungen gegen den Straftatbestand der Geldwäsche zu verschärfen. Das soll internationalen Terrororganisationen erschweren, illegal erworbenes Vermögen in den legalen Geldkreislauf zurückzupumpen.
In Deutschland will die Regierung nun das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Es wird diskutiert, schwere Steuerhinterziehung als Vortatbestand der Geldwäsche einzustufen. Wer planmäßig größere Summen dem Finanzamt vorenthält, würde sich also der Geldwäsche schuldig machen.
Das betrifft auch die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Deutschland. Denn bereits im Sommer hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Anwälte, die Honorare aus Geldwäsche akzeptieren, sich unter bestimmten Umständen selbst dieser Straftat schuldig machen. Hier hakt nun die Tätigkeit der Internetkanzlei ein. Jurist Wiburg argumentiert, dass seine Arbeit als Anwalt in Deutschland extrem erschwert würde. Deshalb habe er die Konsequenzen gezogen und sich im Ausland niedergelassen.
Wie, so fragt der ehemalige deutsche Rechtsanwalt, solle er Mandanten betreuen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt würden? Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass er sich selbst der Strafverfolgung aussetze. Auch Rechtsanwaltsorganisationen argumentieren in diese Richtung. Wer der Steuerhinterziehung beschuldigt werde, könne kaum noch einen Anwalt finden, denn der müsse Angst haben, sich von dem Verdächtigten bezahlen zu lassen.
Hinzu kommt die europäische Geldwäsche-Richtlinie, die unlängst grundsätzlich verabschiedet wurde. Diese sieht vor, dass Anwälte den Strafverfolgungsbehörden melden müssen, wenn sie während der Beratung eines Mandaten von dessen Geldwäsche-Aktivitäten erfahren haben. Außerdem sollen die Juristen melden, wenn sie im Auftrag eines Mandanten Immobilien oder Betriebe erwerben oder veräußern und dabei illegal erworbenes Geld im Spiele ist. Ebenso verhält es sich bei der Gründung von Treuhandgesellschaften im Auftrag eines Dritten.
Diesen Paragrafen entziehen sich Volkmar Wiburg und seine Kollegen.
Taz am 3. Dezember 2001
Nehmen wir einmal an, die Brünners wären richtig reich und hätten das Glück, nicht auf den Ertrag ihrer Arbeit angewiesen zu sein, weil ihr Vermögen ordentliche Renditen abwirft. Wenn der klamme Staat nun versuchen sollte, sie abzukassieren, könnten sie zum Beispiel auf die Internetseite www.internetkanzlei.to klicken. Dort zeigen versierte Steuerberater und Rechtsanwälte gegen ordentliche Gebühr, wie Wohlhabende ihren Reichtum außer Landes schaffen können. „Es ist einfach ein sicheres Gefühl, sein Vermögen in einer Steueroase wie den Turks- und Caicosinseln vor dem steuerlichen Raubrittertum der Industriestaaten gerettet zu haben“, schreiben die professionellen Fluchthelfer. Eine „fast atemberaubende Fülle von geschickten Konstruktionen“ stehe zur Verfügung.
Stern am 1. April 2004
Den in diesenTagen stark geplagten Steuerflüchtlingen liefert eine Gruppe deutscher Spezialisten, die sich einst «Steuervermeidungs-Spezialanwälte» nannten, im Internet moralische Unterstützung (www.internetkanzlei.to). … Die Internet-Anwälte sprechen steuerscheuen Deutschen Mut zu. Die Gruppe postuliert das «Recht auf Steueroptimierung». Um dem «Allmachtsdünkel des jeden moralischen Anspruchs ermangelnden Staatswesens zu entkommen», so heisst es da, bleibe Freiheitsliebenden gar nichts mehr anderes übrig, als Finanzreserven ins sichere und weit entfernte Ausland zu schaffen. Nicht nach Liechtenstein und nicht in die Schweiz, wie die Anwälte empfehlen:
«Es gibt in ganz Europa kein Bankgeheimnis mehr.»
Liechtenstein habe wegen diverser Datenlecks und wegen der Anfälligkeit auf Druck der EU «ausgespielt».
Auch der Schweiz trauen die Anwälte schon lange nicht mehr. Ähnliches wie in Liechtenstein könne sich auch hier wiederholen. Und überhaupt: «Was ist es wert, wenn die Schweiz erklärt, man werde Amtshilfe leisten bei Steuerbetrug und dergleichen, nicht aber bei Steuerhinterziehung?»
In Europa werde die Vermögensverwaltung «immer ungemütlicher», heisst es weiter. «Intelligente Steueroptimierer» würden daher ihr Vermögen in ein anderes Land wie Panama überweisen. Panama – mit Stiftungen so steuerfreundlich wie jene in Liechtenstein, mit einem Bankgeheimnis so wasserdicht wie einst jenes in der Schweiz und ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit irgendeinem Staat in Europa. Und: «Panama ist viele tausend Kilometer entfernt.» Noch besser: «Steuerfahnder sind in Panama unerwünscht, müssen damit rechnen, als Personen, die das Bankgeheimnis angreifen mit ihrer Schnüffelei, auch noch verhaftet zu werden.»
Und noch eine gute Nachricht: Die Autoren dieser freundlichenZeilen sitzen gemäss eigenen Angaben selbst in Panama.
Der Bund (Schweiz) am 27. Februar 2008
Unter Einkommensmillionären gilt es als ganz normal, auf Partys Tipps und Kniffe gegen den Zugriff des ach so gierigen Staates auszutauschen. Da wird schon mal eine Internetadresse auf einen Bierdeckel gekritzelt, unter der die Schamlosigkeit in verblüffender Offenheit gepflegt wird: www.internetkanzlei.to. Angebliche „Rechtsanwälte im Exil“ bieten dort ihre Hilfe vor Begehrlichkeiten der Steuer an.
Nach der Durchsuchung bei Zumwinkel texteten die Kämpfer für asozialen Reichtum: „Zu Unrecht gilt Liechtenstein bei biederen Europäern – wie wir sehen: bis in die gehobenen Kreise – noch immer als sichere Steueroase.“ Zu beklagen sei „das Ende eines sicheren Hortes privater Vermögenssicherung“. Die Herren empfehlen stattdessen Panama, wo sich mit ihrer gebührenpflichtigen Unterstützung einiges machen lasse.
Stern am 2. März 2008
Ein „Offshore-Service deutscher Juristen“ in Panama rät Klienten auf internetkanzlei.to gar zum „Informationsaustausch mittels sicher verschlüsselter E-Mail“. Ein Anwalt sei „kein Hilfssheriff der staatlichen Obrigkeit“, sondern geborener Partner zur Verteidigung der Freiheitsrechte „gegen beständig zunehmende Überwachung […] und Willkürmaßnahmen der Finanzbehörden“, erklärt Betreiber Volkmar Wiburg. Das Argument der deutschen Juristen für Panama: „Wir glauben nicht, dass das Bankgeheimnis irgendwo in Europa noch eine große Zukunft hat.“
Die Wirtschaftswoche am 2. Februar 2010