Immobilienerwerb

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Immobilienerwerb:

Das Registro Público (in seiner Eigenschaft als Grundbuchamt) muß bestätigen, daß der Antragsteller als Eigentümer einer Immobilie im Gegenwert von US-Dollar 300.000,00 (oder mehr) eingetragen ist.

Eine Finanzierung der Immobilie ist nur möglich hinsichtlich des Teiles des Immobilienwertes, der US-Dollar 300.000,00 übersteigt.

Soweit die Immobilie nicht auf den Namen des Antragstellers als natürliche Person eingetragen ist, sondern im Namen einer Privatstiftung, muß der Antragsteller durch Vorlage der einschlägigen Dokumente nachweisen, daß er selbst der Stifter, und er oder seine Angehörigen Begünstigte des Stiftungsvermögens sind.

Festgeldkonto:

Das Geld ist anzulegen für drei Jahre bei einer normalen panamaischen Bank (Vollizenz). Zinseinnahmen werden nicht besteuert.

Die Bank muß die Festgeldanlage auf den Namen des Antragstellers bestätigen.

Kombination:

Es versteht sich eigentlich von selbst, daß dann die jeweiligen Erfordernisse entsprechend gelten, und die Gesamtsumme der zu überreichenden Dokumente den Gesamtinvestitionswert von US-Dollar 300.000,00 repräsentieren müssen.

Es kann im späteren Verlauf auch die panamaische Staatsbürgerschaft beantragt werden auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung.