Hauptnutzen der Immobilien Holding Gesellschaft im Normalfall:
- Ausschaltung von Erbschaftsteuern;
- Regelung der Erbfolge unabhängig von diversen Ländergesetzen (z.B. Pflichtteil), Freiheit der Vermögensverteilung hinsichtlich der Immobilien über den Tod hinaus und somit sichere Verteilung des Familienvermögens nach dem Willen der Person, die einmal alles geschafen oder erhalten hatte;
- schneller und leichter faktischer Eigentumsübergang auf den gewollten Erben;
- zumeist Ausschaltung der Grunderwerbsteuer beim Grundstücksverkauf wie einer Kapitalgewinnbesteuerung aus dem Verkaufserlös heraus, da nur die Gesellschaft übertragen wird, was aber aus keinem Register ersichtlich ist;
- Vereinfachung der Übertragung der Immobilie auf den neuen Eigentümer, Einsparung von Zeit und Kosten – etwa bei dem nicht benötigten Notar;
- ggf. Ausschluß von Devisenkontrollen im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung der Immobilie, falls diese sich – insoweit – in einem "Problemland" befindet;
- Vertraulichkeit bzw. Anonymisierung des Eigentums – man kann sogar "quasi an sich selbst" Miete bezahlen.