Hoeness und die Selbstanzeige

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Damals beabsichtigten die Schweizer Banken, die Kunden an der Abwanderung zu hindern – wir erinnern uns an den seinerzeitigen Begriff der „Abschleicher“. Die Banken drohten zu registrieren und nach Deutschland nachzumelden, wo „abschleichende“ Kunden ihr Geld hinüberwiesen hatten. Man wollte die Kunden an sich binden, sie krallen. Diese hätten im Falle des Inkrafttretens des Steuerabkommens dann nur den (nicht unerheblichen) Betrag an pauschalierten Steuerzahlungen abführen lassen müssen und wären danach strafrechtlich „aus dem Schneider“ gewesen.

Das Steuerabkommen ist aber gescheitert.
Es gibt keine Verpflichtung der Schweizer Banken, eine Meldung nach Deutschland zu lancieren.

Gleichwohl wollen die Schweizer Banken die sog. „Schwarzgeldkunden“ so schnell wie möglich los werden. Man verfolgt nun die „Weißgeldstrategie“.

Das Ziel der Schweizer Banken dabei ist, nur noch „saubere Konten“ zu haben am Tag X. Der Tag X ist

  1. entweder der Tag, an dem eine übergreifende Regelung im Rahmen umfassender automatischer Datenübermittlungen in Kraft tritt,
  2. oder im Sonderfall Deutschland vielleicht doch noch einmal ein bilaterales Abkommen – dann aber unter SPD-Bedingungen.

Konkret schlagen die SPD-Politiker unmittelbar nach dem Hoeneß-Urteil mehrere "Eckpunkte" für ein neues bilaterales Steuerabkommen vor:

  • Kapitalanlagen unter Pseudonymen, Nummernkonten, Abschirmwirkungen von Stiftungen hätten in dieser Welt keinen Platz mehr – "es müssen Roß und Reiter genannt werden“.
  • Das Abkommen müsse sich einfügen in internationale Bemühungen "nach einem automatischen Informationsaustausch" zu Finanzkonten.
  • Das heißt aus ihrer Sicht: "Anonyme Steuerzahlungen mit abgeltender Wirkung über die Grenze haben in einer auf Transparenz ausgerichteten Welt keinen Platz mehr." So soll verhindert werden, dass sich Steuersünder mit Konten in der Schweiz über eine anonyme Steuerzahlung quasi „freikaufen".

Wie und was auch immer: Am Tag X sollen also alle Schweizer Konten gesäubert sein von sog. „Schwarzgeld“. Da alles ganz schnell gehen kann, haben es die Schweizer Banken  folgerichtig sehr eilig.

Noch immer raten sie zur Selbstanzeige. Nach dem Hoeneß-Desaster ist die Selbstanzeige aber nicht mehr besonders populär. Es setzt sich die Erkenntnis durch, daß die Warnungen der Internetkanzlei vor der Selbstanzeige (bereits aus dem Jahr 2010 ) berechtigt waren.

Alternativen zur Selbstanzeige zeigen die Schweizer Banken nicht auf. Man könnte ihnen schließlich erneut den Vorwurf machen, bei Steuervermeidungen Vorschub oder gar Beihilfe geleistet zu haben.

Aber die Schweizer Banken sträuben sich nicht, wenn der Kunde von sich aus die richtigen Maßnahmen ergreift, aus der Falle zu entkommen und dabei sein Geld noch so zur Anlage bringt, daß ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ohne künftige Unterbrechung derselben zu laufen beginnt.

Insider des Schweizerischen Bankensystems wissen wie das geht – also auch wir.

Wir bitten aber um Verständnis dafür, daß wir Einzelheiten dazu an dieser Stelle nicht veröffentlichen.

Wir verraten das auch nicht am Telefon oder per E-Mail. Weder Steuerfahnder noch Sensationsreporter wollen wir schlau machen.

Wer unseren Dienst in Anspruch nehmen will, muß sich schon in den Flieger nach Tocumen/Panama begeben. Die KLM fliegt sechs mal pro Woche von Amsterdam direkt zu uns.
Mitzubringen sind Belege vom Konto in der Schweiz, entweder auf einem USB Stick oder zuvor an uns übersandt. In beiden Fällen empfehlen wir dringend, die Daten wirksam zu verschlüsseln. Wer nicht weiß, wie das funktioniert, dem erklären wir das.

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