„Hintertür Bank“ für das EU-Vermögensregister

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Über die Bedrohung durch das EU-Vermögensregister haben wir ausführlich berichtet:

HIER

Aber das alles hat

bedrohliche Folgewirkungen,

über die kaum jemand berichtet:

HINTERTÜR: Hausbank füttert das EU-Vermögensregister

Die finanzielle Totalüberwachung der Bürger wird auf dem Schleichweg über die Banken eingeführt. Weder von diesen noch von der Bankenaufsicht ist zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt die

EU-Banken neuerdings Auskunft über das Gesamtvermögen der Kunden

verlangen.

Es kommt zu einer finanziellen Totalüberwachung des Bürgers.

Im Mai 2024 beschloß der EU-Rat auf Vorschlag der Kommission ein Paket von gesetzlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche. Dazu gehört eine Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, zentrale Bankkontenregister einzurichten,

„die die zeitnahe Ermittlung aller natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, die bei Kredit- oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet (…) Depotkonten, Kryptowertekonten und Schließfächer innehaben oder kontrollieren“.

Ebenso einzurichten von den Banken sind zentrale Immoblienregister und zentrale Register zu den Eigentümern von Unternehmen einrichten.

Damit Behörden

aus allen EU-Mitgliedstaaten

direkten Zugriff auf diese Informationen haben, müssen die Regierungen

zentrale Zugangsstellen

einrichten.

Für den

internationalen Zugang zu den zentralen Bankkontenregistern“

gibt es eine eigene Richtlinie. Diese sieht ein

Vernetzungssystem für Bankkontenregister“

vor, das von der Kommission entwickelt und betrieben werden soll.

Das bedeutet:

Was auch immer die Banken an Informationen haben, können auch die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden haben, indem sie in alle Konten einer Person oder eines Unternehmens schauen. Indirekt können auch Sozialbehörden sich diese Informationen holen, indem sie nämlich bei den Strafverfolgern einen mehr oder minder begründeten Verdacht auf Sozialbetrug äußern. Medienberichten zufolge gibt es Kontenabfragen durch Behörden allein in Deutschland jährlich in der Größenordnung von einer Million Kontenabfragen.

Sogar unabhängig vom EU-Vermögensregister kann man als Staat allein aus den Bankkontenregistern „durch die Hintertür“ faktisch ebenfalls sein Vermögensregister bekommen; da wird mit rechtlich fragwürdigen Hintertüren gearbeitet – und das nennt sich noch „Rechtsstaat“.

Aktuell fällt in den allerletzten Jahren auf, daß im Rahmen eines

vorauseilendem Gehorsams der Banken

gegenüber dem Obrigkeitsstaat diese ihre Neukunden und Bestandskunden mit immer weitreichenderen Informationsverlangen konfrontieren und das bei Bestandskunden oft mit der Drohung der Kontokündigung garnieren.

Kunden sollen den Banken plötzlich ihr Gesamtvermögen und dessen Herkunft mitteilen. Auch Forderungen nach Einkommensnachweisen greifen immer mehr um sich. Regelmäßig wird zur Begründung auf vermeintliche Anforderungen der Regulierer verwiesen, insbesondere auf die Vorschriften im Geldwäschegesetz (GWG) zur Kundenidentifizierung, im Fachjargon „Knowing Your Customer (KYC). Auch nicht näher bezeichnete europäische Vorgaben werden zur Begründung angeführt.

Das betrifft selbst langjährige Bestandskunden, auch solche, bei denen sich auf den Konten noch nie etwas Auffälliges getan hat.

In einem bekanntgewordenen Fall wurde eine Person, die seit Jahren verrentet ist und ein Aktiendepot ohne nennenswerte Transaktionsumsätze hat, von der DAB-Bank ultimativ aufgefordert, ein Formular zur Selbstauskunft auszufüllen. Darin wird nach dem

  • Gesamtvermögen

  • und dessen Herkunft gefragt,

  • außerdem nach Beruf,

  • Branche,

  • Gesamteinkommen

  • und Einkommensherkunft.

Neukunden und selbst langjährige Bestandskunden müssen sich gegenüber der Bank finanziell komplett nackt machen.

Damit bekommen alle Behörden im Ergebnis Zugriff auf diese Daten.

Traurige rechtliche Realitäten:

  1. Der Bürger hat keine Rechtsmittel gegen diese Willkür, denn der Staat handelt ja nicht direkt.

  2. Gegen die Banken hat man ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg, denn gemäß der sehr fragwürdigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Geschäftsbeziehung kündigen.

  3. Außerdem herrscht in Fragen der Geldwäschebekämpfung eine mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum vereinbare, gesetzlich vorgeschriebene Geheimniskrämerei.

  4. Hinter allem steckt natürlich die Financial Action Task Force on Money Laundering and Terrorism Financing (FATF). In Großbritannien, bekanntlich kein EU-Mitglied mehr, herrschen folgerichtig die identischen Bedingungen.

Es gibt hinreichend viele Staatsbürger, denen es nichts ausmacht, sich finanziell gegenüber dem Überwachungsstaat komplett nackt machen.

Wer damit nicht leben will, sollte sich Gedanken machen über Strukturen in ausgesuchten Jurisdiktionen in Verbindung mit geeigneten Banken.

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