Goldbarren – Silberbarren

rose_von_dubai_gold.jpg
Download PDF

Steuer-Tipp:

Gewinne, die mit dem Verkauf von Gold-ETCs, Goldminenaktien oder Goldfonds erzielt werden, werden seit 2009 per Abgeltungsteuer-Gesetz

automatisch

mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert.

Wer Goldbarren kauft und mit Gewinn wieder verkauft, muss den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Aber wenigstens kommt es nicht zur automatischen Versteuerung durch die Abgeltungsteuer.

Aus steuerlicher Sicht sind Münzen die beste Alternative.

  • Lagert man zollfrei in einem sicheren Land wie Panamá (ab Herbst 2010) oder in der Schweiz bzw. direkt in Dubai,
  • setzt man dann noch vielleicht eine panamaische Stiftung als Eigentümer ein,
  • dann hat das Finanzamt generell wenig Freude.

 

Aber es ärgert sich auch nicht.

Was es nicht weiß, macht es nicht heiß.

Und solange man einer Gesellschaft oder Stiftung nichts entnimmt, liegt keine Privatentnahme vor. Das dürfte das Finanzamt dann sogar wissen.

Sieht man einmal davon ab, daß ein Fiskus nie zuviel wissen sollte.

 
 

Kontaktformular der Internetkanzlei für preisreduzierende  Kundennummer 

 

Aktuelle Preise der Dubai Gold Corp. (ohne Preisabschag) 

 

a) Normale Kunden

b) Grosskunden