In Panamá existiert ein "Gaming Control Board". Dieser verfügte am 25. Oktober 2002 die Resolution Nr. 65.
Seither sind Glücksspiele per Internet in Panamá erlaubt. Die Resolution bezweckt die Weiterentwicklung von Glücksspielen und Wetten in elektronischen Medien und per "Long-Distance-Communication". Aber natürlich gibt es Regeln, die einzuhalten sind.
Die Resolution gilt für Long-Distance-Gaming Systeme, die in oder von Panamá aus agieren. Alle Einnahmen, die innerhalb Panamás generiert werden, unterliegen der einheimischen Einkommenbesteuerung. Die aus dem Ausland aber nicht. Es gilt selbstverständlich wieder das territoriale Besteuerungssystem. Hier kann es natürlich im Einzelfall schwer werden festzustellen, ob über das Internet nun sich Spieler aus dem Inland beteiligten, oder nicht, ggf. in welcher Höhe Gewinne aus inländischen Quellen herrührten.Dem hat man Rechnung getragen.
Internet Gaming wird in der Resolution definiert als:
Die wichtigsten Aspekte der Regelung von Internet Glücksspiele und Wetten von Territorium Panamás aus sind:
- Um ein sogenanntes Long Distance Gaming System betreiben zu dürfen, muß der Betreiber zuvor den Antrag auf Ausstellung einer Spielelizenz stellen beim Gaming Control Board Panamás.
- Die komplette Ausstattung des Long Distance Gaming Systems ist Gegenstand der Registrierung – nicht der Genehmigung.
- Um das Recht zu erhalten, Internetspiele dieser Art zu betreiben, ist eine Lizenzgebühr zu bezahlen in Höhe von USD 40.000,00.
- Jede Internet Spielelizenz ist Gegenstand einer jährlichen Besteuerung von USD 20.000,00.
- Der Direktor hat die Erlaubnis die Genehmigung auszusprechen zugunsten auch von juristischen Personen als Administrator des Glücksspielunternehmens, die 100% im Eigentum stehen von einem Administrator als natürlicher Person, der seinerseits zuvor die Lizenz für das Internet Glücksspiel bekommen hatte.
Wie in vielen anderen Ländern auch, gibt es spezielle Verbote:
- Verbot für nichtautorisierte Personen, Long Distance Gaming Systeme zu betreiben unabhängig von dem Namen, dem man dem Unternehmen gegeben hat.
- Verbot, ein Handelsgeschäft zu betreiben als Glücksspiel- bzw. Wettunternehmen im Sinne der obigen Definition.
- Verbot, aus dem vordefiniertem Glücksspielbetrieb heraus Handelsvorteile zu erzielen
- Der Administrator des Glücksspielbetriebes per Internet hat dafür Sorge zu tragen, daß er nicht von Personen genuzt wird, die innerhalb Panamás leben.
Nachfolgende Wetten sind nicht zugelassen:
- Sportereignisse im Amateurbereich innerhalb Panamás;
- Ereignisse außerhalb Panamás, an denen öffentliche oder private Institutionen mit Sitz in Panamá in irgendeiner Weise beteiligt sind;
- Wahlen zu öffentlichen Posten, egal ob innerhalb oder außerhalb Panamás;
- jegliches Ereignis, egal wo es stattfindet, das in Zusammenhang steht mit professioneller Ausrüstung, die ihre Herkunft in Panamá hat;
- jedes weitere Ereignis, anläßlich dessen Wetten verboten sind, oder die eigens vom Gaming Control Board untersagt worden waren.
Diese Verbote entsprechen denen, die auch erlassen sind im Rahmen der Regulierung von Casinos und "Einarmigen Banditen".
Es existieren weitere Bestimmungen unter anderem hinsichtlich der Erteilung und Aufrechterhaltung der Lizenz, hinsichtlich von Kontrolluntersuchungen, Buchführungsprinzipien und weiterer damit korrespondierenden Verpflichtungen, interner Kontrollen und Anforderungen an das Unternehmen selbst.
Wer Panamá verwechselt mit der rechtlosen klitzekleinen pazifischen Insel der Südsee mit dem Namen Tohuwabohu, der ist bei uns falsch am Platz.