Die Eckpunkte
- Wegfall zahlreicher Steuervergünstigungen;
- Grundfreibetrag 8.000 Euro pro Person;
- sofortige Absenkung der Spitzen- bzw. Eingangssteuersätze von jetzt 45 und 16 Prozent auf 36 und 12 Prozent;
- Spitzensteuersatz ab 45. 000 Euro;
- Steuerlast damit sofort gesenkt um 10,7 Mrd. Euro;
- Ersetzung des linear-progressiven Tarifs durch ein Stufenmodell in einer zweiten Stufe ein Jahr nach Regierungsübernahme, Anzahl der Stufen bislang unbekannt (das ginge einher mit der Streichung nahezu aller Steuervergünstigungen);
- Pendlerpauschale gekürzt von derzeit 30 auf 25 Cent pro Kilometer und auf 50 Kilometer pro Tag beschränkt;
- pauschaler Arbeitnehmerfreibetrag von 840 Euro pro Monat;
- andere Steuervergünstigungen (Sparerfreibetrag) werden im Wesentlichen abgeschafft;
- Abschaffung der steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschläge nach 6 Jahren;
- Personen- und Kapitalgesellschaften dürfen bei Unternehmensbesteuerung wählen, ob sie Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlen wollen;
- Körperschaftsteuer soll – unter Einschluss eines kommunalen Steueranteils – auf 36 Prozent steigen;
- dafür Wegfall der Gewerbesteuer;
- Kommunen bekommen einen höheren Anteil an Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer;
- Kapitalertragsbesteuerung bleibt unerwähnt.