Freddys Geschäft mit T-Shirts läuft gut.
Seine Kunden kaufen von allen möglichen Ländern dieser Welt aus.
Freddy wohnt im hessischen Marburg an der Lahn. Eigentlich. Aber die meiste Zeit des Jahres reist er in der Welt herum, trackt im Himalaya, besucht den Amboseli Park in Kenia, taucht im Blue Hole von Belize und lässt sich auf der argentinischen Seite der Iguazu Fälle mit einem Boot unter die Kaskaden manövrieren. Nebenbei schaut er sich nach weiteren Geschäftsmöglichkeiten um.
Er hatte viel Zeit aufgewandt für die Entwicklung eines Geschäftsablaufes, zunächst die T-Shirts zu bedrucken um sie danach auszuliefern. Seine Webseite wird von einem Team gemanagt, um ein gutes Ranking bei Google zu erreichen für seine Schlüsselworte.
Bis dahin hatte Freddy einen Umsatz erreicht von € 100.000 mit einer Gewinnspanne von 30%.
Das Marketing wird von einem kleinen effizienten Team in Rumänien erledigt, die Produktion erfolgt im Ausland in Mexiko und die Auslieferung erfolgt an ein Lager in Frankfurt. Seine Vertriebsleute arbeiten ebenfalls virtuell von veschiedenen Orten der Welt aus, benutzen ein virtuelles Telefonsystem, eine Cloud für die gemeinsame Nutzung bestimmter Daten und auch ein Cloud CRM System.
Somit nutzt „Freddys T-Shirt Theke“ jede Möglichkeit eines Outsourcing. Er greift sogar auf Freelancer über „Odesk“ zurück. Freddy hat keinerlei Angestellte und somit auch keine Gehaltsliste.
Sein einziges Problem:
Er ist steuerpflichtig in Deutschland. Er ist zur Buchhaltung verpflichtet und hat einiges an Formalitäten zu beachten.
Freddy ist also gut beraten, nun noch einen weiteren Schritt zu tun. Er wird sein Geschäft betreiben mittels einer Kapitalgesellschaft aus einer geeigneten Jurisdiktion. In Betracht kommen Belize, Anguilla oder unser Panama. Entscheiden wir uns also einmal für die Kapitalgesellschaft aus Anguilla
- Er ist befreit von jeglichen Geschäftsberichten,
- keine Jahresberichte,
- keine Quartalsberichte,
- keine Publizierungsverpflichtungen über Aktionäre und Direktoren,
- keine Anerkennung ausländischer belastender Urteile,
- keine Pflicht zur Erwerbung einer Geschäftslizenz (wenn kein Finanzdienstleister).
Freddy ist ohnehin viel auf Reisen. Am besten, er kümmert sich auch noch um ein Daueraufenthaltsrecht in einem Land, in dem er von Steuerzahlungsverpflichtungen befreit ist.
Auch hier ist Panama eine Ideallösung. Wer sein Einkommen nicht aus Geschäftstätigkeiten innerhalb Panamas bezieht.
Die Kapitalgesellschaft aus Anguilla zahlt ihm offiziell ein Gehalt aus, das bleibt in Panama steuerfrei. Was die Kapitalgesellschaft darüberhinaus verdient, wird offshore sicher angelegt.