Feiertage für Steuersünder

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Der gesetzesverachtendste und damit erfolgreichste Steuerfahnder Deutschlands ist seit einem Jahr in Pension: Peter Beckhoff.

Jahrelang arbeitete er Hand in Hand mit seinen wichtigsten Mitarbeitern: Sandra Höfer-Grosjean und Volker Radermacher. Die hehlende Dreierbande machte das Amt in Wuppertal zu einer Art Revolverheld im Stile eines Wyatt Earp, der Berühmheit erlangte durch seine Beteiligung an der Schießerei am O. K. Corral zusammen mit Doc Holliday und seinen zwei Brüdern Virgil und Morgan Earp.

Legal? – Illegal? – Scheissegal!

Das war der Schlachtruf der Wuppertaler Rambo-Steuerfahnder aus Wuppertal: Vorreiter im Kampf gegen Steueroptimierer aller Art.

Niemand sonst kaufte so viele Datenträger mit Informationen über “Steuersünder”. Niemand setzte die Banken derart unter Druck. Die Wuppertaler Fahnder trieben Milliarden ein. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium schwärmte über seine kriminellen Hehler:

„Es ist kein Zufall, dass Wuppertal international mittlerweile nicht mehr nur für seine Schwebebahn bekannt ist, sondern auch als Standort der mit allen Wassern gewaschenen und wohl namhaftesten Steuerfahndung Deutschlands.“

Na ja, auch Wyatt Earp erlangte Berühmtheit – wie zahlreiche Mafia-Bosse – mit fragwürdigen bis kriminellen Methoden.

So sollte es dauerhaft bleiben. Aber das erwies sich als “Satz mit X”.

Zuletzt verliess sogar noch Frau Höfer-Grosjean die Behörde. Die Beamtin quittierte ihren Dienst und unterschrieb einen Vertrag bei Deloitte Legal, dem Rechtsberatungsarm der “Big-Four-Prüfungsgesellschaft”. Ihr neuer Arbeitsplatz liegt nun im vornehmeren Düsseldorf. Einen Kollegen aus Wuppertal brachte sie auch gleich mit – wen wohl?

Ganz klar: Volker Radermacher!

Das erfolgreichste Trio in der Geschichte der Steuerfahndung hat sich damit aufgelöst.

Dabei sollte genau das verhindert werden. Die Nachfolgeregelung für Beckhoff sei eine äußerst wichtige Angelegenheit, sagte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans Ende 2016.

Im Mai 2017 wurde die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf aber abgewählt. Es übernahm eine Koalition aus CDU und FDP. Walter-Borjans, der Finanzier der berüchtigten Dreierbande, ist nun natürlich nicht mehr Minister.

Vor allem die Liberalen ließen schnell durchblicken, dass ihnen die Methoden der Wuppertaler nicht ganz geheuer waren. Nicht jeder will sich halt krimineller Methoden bedienen.

“Wo gehobelt wird, da fallen Späne”,

war ein Lieblingsspruch von Joseph Goebbels. Und so dachte auch Herr Walter-Borjans.

Jüngst machte aber das Bundesfinanzministerium (BMF) klar, dass es bei Datenankäufen nicht mehr tatenlos zuschaut.

„Länder, die Offerten annehmen wollen, teilen dem BMF und dem Bundeszentralamt die Erwerbsabsicht schriftlich unter Angabe der Anzahl der Datensätze, ihrer Werthaltigkeit und des geforderten Geldbetrags mit“,

heißt es in einem BMF-Schreiben vom 29. September 2017. Das Ministerium teile dann seine Auffassung dazu mit.

So mancher Fahnder interpretiert das als Ende der Freiheit bei der Jagd auf Steuersünder.

“So ein Mist, wir dürfen die Gesetze nicht mehr willkürlich brechen!”

Der neue Chef heißt nun Michael Schneiderwind, bisher Vize des Finanzamts Aachen Stadt. Viele Jahre arbeitete er in der Oberfinanzdirektion, knüpfte sein Netzwerk und machte Karriere. Ankauf von Daten? Hochnehmen von Banken? Dieser rauen Fahndungspraxis blieb Schneiderwind stets fern.

Interessant:

Der neue Arbeitgeber von Höfer-Grosjean und Radermacher ist begeistert.

„Mit Frau Höfer-Grosjean und Herrn Radermacher gewinnen wir zwei deutschlandweit bekannte Steuerstrafrechtsexperten für uns“,

jubelt Markus Schackmann, Managing Partner bei Deloitte Legal.

„Eine optimale Ergänzung.“

Für uns selbst bedeutet das:

Hauptsache das Nest der staatlich geförderten Hehlerei existiert nicht mehr.

Mögen doch Frau Höfer-Grosjean und Herrn Radermacher das Zwanzigfache verdienen.

Wie viel “Idealismus” sie mitbringen dürfen, teilte Deloitte nicht mit. Die neuen Kollegen

„unterstützen uns bei der Betreuung großer nationaler und internationaler Mandanten, insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung steuerlicher Vorgaben“,

sagt Alexander Schemmel, Leiter für Business Integrity.

„Beide kennen die regulatorische Seite sehr genau.“

Seitenwechsel vollzogen – herzlich willkommen!

Aber nicht nur national ändert sich das Klima wieder positiv für jene, die alle Möglichkeiten einer legalen Steueroptimierung zu nutzen bereit sind.

Panama ist nicht mehr scharz gelistet.

Die EU-Staaten hatten sich Anfang Dezember 2017 auf eine schwarze Liste von Ländern und

Steuerjurisdiktionen außerhalb der EU

verständigt, gegen die es steuerrechtliche Bedenken gab. Dazu zählten etwa Bahrain, Barbados, Namibia und Panama. Andere gut 45 Staaten, darunter die Schweiz, landeten auf einer grauen Liste.

Barbados, Grenada, Südkorea, Macao, die Mongolei, Panama, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate machten nun Zugeständnisse und wurden von der schwarzen auf die graue Liste gesetzt. Nun also geht es um die Umsetzung. Wir lachen jetzt schon angesichts des “Fachpersonals” über das etwa Panama verfügt, um das überhaupt umsetzen zu können. Fangen wir mal an, denen die Funktionsweise eines Taschenrechners nahezubringen.

„Damit signalisiert die EU: Jede zweite Steueroase ist legal! Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten machen sich einmal mehr unglaubwürdig im Kampf gegen Steuerflucht“,

sagte Linke-Parteichef Bernd Riexinger.

Statt das zu kommentieren werfen wir einen Blick auf die

Steuerjurisdiktionen innerhalb der EU:

Das Gesetz der europäischen Union (umgesetzte Richtlinie) über die Einführung des Eigentumsregisters von Gesellschaften wurde Anfang 2018 in Kraft gesetzt. Also sieht man jetzt zumindest innerhalb der Europäischen Union immer, wer der wirkliche wirtschaftlich Begünstigte einer Struktur ist?

Klappe zu, Affe tot! Verstecken geht nicht mehr – in Europa jedenfalls nicht mehr!

Nein, das schafften die “Weissen Ritter der Steuerehrlichkeit” nicht einmal in Ihrem eigenen Haus. Ihre Regelungen treffen nur die Massen-Billiganbieter von Offshorestrukturen, denen Platz für Werbung eingeräumt wird in Publikationen wie “Spiegel Online”. So lockt man mit Hilfe der Systemmedien Menschen in die Falle.

Ausgefeilte Strukturen bleiben unbehelligt, massgeschneiderte Konstruktionen von Juristen, die immer engen Kontakt mit ihren Kunden halten und sie nicht später im Regen stehen lassen.

Denn:

Die EU-Länder waren nicht in der Lage, eine einheitliche Lösung in Bezug auf die Trusts zu vereinbaren.

Kritiker sagen nun:

„Schlupfloch für Betrug bleibt“.

Luxemburg, Großbritannien, Irland, Zypern und Malta haben ihre Rechte gegen die Meute der Rest-EU erfolgreich verteidigt.

Das Register wird oft nur Strafverfolgungsbehörden geöffnet und nicht jedermann; so hält es nicht nur Malta, sondern beispielsweise auch Deutschland, eines der statistisch führenden Länder weltweit in Sachen “Geldwäsche”. Manche EU-Länder öffnen die Register jedermann.

Für uns ganz wichtig also:

Der Trust wird weiterhin als der wirtschaftlich Berechtigte anerkannt, zumindest in den Registern der einigermassen rechtsstaatlichen Länder der EU wie Malta & Co.

Durch Treuhänder geschützte Menschen bleiben von der Ausforschung somit selbst in ausgesuchten Regionen der EU weiter verschont.
So erklärte Malta klipp und klar, dass im Falle einer Offenlegung von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten, die von Treuhandgesellschaften geschützt werden, die Wirtschaft des Landes erheblich leiden würde, weil die Treuhandgesellschaften Ländern wie Malta viel Kapital bescheren.

Wir könnten folglich eine Stiftung aus Panama auch über einen Trust aus Malta so absichern, dass unser Mandant nicht ersichtlich wird.
Das ist nicht billig, aber für vermögende Personen noch immer weit wirtschaftlicher, als Opfer der staatlichen Umverteilung zu werden.

Wer das nutzen will, dem können wir helfen.

Nur sind unsere vergleichbaren Strukturen in Übersee deutlich kostengünstiger und meiden die Risiken des europäischen Währungsraumes.

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