FAQ Marshall Islands IBC

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1. Welche Namen sind zulässig?

Es sind Namen in allen Sprachen zulässig, solange lateinische Buchstaben gewählt werden. Jede übliche Form der Abkürzung, die auf die Tatsache der nur beschränkten Haftung verweist, ist zulässig. Untersagt sind Bezeichnungen wie „Trust“, „Bank“, „Versicherung“, „Stiftung“, „Wohltätigkeitsgesellschaft“, usw.

2. Zu was kann die Gesellschaft genutzt werden?

Wie allgemein üblich kann auch die Offshoregesellschaft der Marshall Islands genutzt werden zu gewerblichen Zwecken, um Aktien herauszugeben oder Zertifikate zwecks Generierung von Kapital, um Personen anzustellen, um Güter und Dienstleistungen zu erwerben, um Güter und Dienstleistungen anzubieten, um Verträge abzuschließen, Büros anzumieten, um Giro- oder Sparkonten zu managen oder Pensionsgelder für Angestellte zu verwahren. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

3. Was wird in den Gründungsartikeln bestimmt?

Darin wird die Gesellschaft als solche begründet. Es handelt sich um so etwas wie das „Grundgesetz“ der Gesellschaft. Der Name wird festgesetzt, die Art der Aktien, der Gesellschaftszweck. Gegen Aufpreis können auch sehr individuelle Regelungen aufgenommen werden. Auch Sonderregelungen zu den ausgegebenen Aktien können gestaltet werden.

4. Was sind die By-Laws (Beistatut)?

Mittels des Beistatuts wird die konkrete Wirkungsweise der Gesellschaft verbindlich im Innern geregelt. Das betrifft die Rechte der Aktionäre, der Direktoren und aller Funktionsträger. Das Beistatut wird beschlossen vom Direktorium als erste Maßnahme nach der Begründung der Gesellschaft. Bei der Begründung wird ein Standard-Beistatut geschaffen, sofern nicht Sonderwünsche angemeldet werden. Das Beistatut wird üblicherweise nicht amtlich registriert und veröffentlicht. Wenn das gewollt ist, kann das gleichwohl geschehen.

5. Was ist aus dem öffentlichen Register zu entnehmen über die Gesellschaft der Marshall Islands?

Aus dem öffentlichen Register zu entnehmen ist der Name der Gesellschaft, das Gründungsdatum, Abänderungen im Hauptstatut und alles, was seitens der Gesellschaft zur Veröffentlichung im amtlichen Register gewollt ist. Das Gesetz fordert ausdrücklich nicht, daß die Namen der Funktionsträger, Direktoren und Aktieninhaber veröffentlicht werden. Die Gesellschaft der Marshall Islands ist somit in hohem Maße diskret und vertraulich.

6. Wie sieht die standardmäßige Struktur der Aktien aus?

Standardmäßig werden 500 Aktien ausgegeben. Das können Namensaktien oder auch reine Inhaberaktien sein. Es können Nennwertaktien sein oder Aktien ohne Nennwert bis zu USD 50.000,00. Der Nennwert kann auch mehr als der Gegenwert von USD 50.000,00 sein. Das Stammkapital kann in jeder beliebigen (gängigen konvertierbaren) Währung ausgedrückt werden.

7. Was sind Inhaberaktien?

Inhaberaktien weisen nicht den Eigentümer der Aktienzertifikate aus. Das Namensfeld auf dem Aktienzertifikat bleibt weiß. Der Besitzer der Aktie gilt als ihr Eigentümer. Ein Eigentumswechsel ist damit extrem einfach: Es müssen nur die Aktien im Rahmen eines Realaktes übergeben werden.

Vorsicht: Kaum noch eine Bank eröffnet für Offshoregesellschaften ein Konto, wenn sie Inhaberaktien ausstellt.

8. Was sind „Registrierte Aktien“

Hier wird der Eigentümer der Aktie im Zertifikat namentlich benannt. Der/die Aktieninhaber werden ferner registriert im gesellschaftsinternen Aktienbuch. Eine öffentliche Registrierung erfolgt trotzdem nicht. Wie ein Aktienbuch intern geführt wird, regelt das Beistatut.

9. Was ist der registrierte Agent?

Der registrierte Agent der Gesellschaft ist die Ansprechperson für die Behörde auf den Marshall Islands. Er nimmt alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit dem Register wahr.

10. Wer fungiert als registrierter Agent?

Der registrierte Agent wird gestellt durch die „Trust Company of the Marshall Islands“.

11. Stellt die „Trust Company of the Marshall Islands“ Direktoren?

Während der Begründung der Gesellschaft werden Nominee Direktoren gestellt, um ein Beistatut zu erstellen und Funktionsträger und/oder Direktoren zu bestellen. Danach treten diese Direktoren sofort wieder von ihrem Amt als „Geburtshelfer“ zurück. Die „Trust Company“ stellt darüberhinaus keinen Nominee Service für Direktoren zur Verfügung. Dazu besteht aufgrund der Anonymität, die das Registerrecht der Marshall Islands gewährt, auch keine Notwendigkeit. Wo ein Nominee Direktor ausnahmsweise gleichwohl benötigt werden sollte, hilft die Internetkanzlei.

12. Wie viele Direktoren sind vorgeschrieben?

Es gibt keine Mindestanzahl an Direktoren. Demnach reicht ein einziger ohne Ansehung der Zahl der Aktionäre.

13. Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Nationalität von Aktieninhabern und Direktoren?

Nein.

14. Wie kommt man in den Genuß der Vorteile einer Gesellschaft der Marshall Islands?

Ganz einfach: Mit uns Kontakt aufnehmen