FAQ Panama Gesellschaft

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  1. Ist es für die Eigner (Aktieninhaber) oder die Direktoren notwendig, zur Begründung einer Kapitalgesellschaft nach Panamá anzureisen? – NEIN. Zusammen mit unseren Rechtsanwaltspartnern in Panamá erledigen wir alle Formalitäten und senden dann unseren Kunden alle Dokumente zu per Kurier (oder verwahren sie auf Wunsch bei uns).
  2. Wie lange dauert es, bis eine Gesellschaft in Panamá begründet ist? – Das dauert ab Geldeingang bei uns 4-6 Arbeitstage. Danach werden die Unterlagen versandt.
  3. Kann der Name der Gesellschaft in beliebigen Sprachen erfolgen? – JA. Er muß bei der klassischen Kapitalgesellschaften am Ende des eigentlichen Namens auf die Abkürzungen S.A., CORP. ODER INC. lauten bzw. auf LLC bei dieser zweiten existierenden Gesellschaftsform.
  4. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Bezeichnungen Corp., Inc. oder S.A.? – NEIN, es handelt sich stets um die identische Gesellschaftsform.
  5. Wer sind die Unterzeichner, und welche Rolle spielen sie innerhalb der Gesellschaft? – Das panamaische Recht schreibt vor, daß 2 volljährige Personen beliebiger Nationalität bei einem Notar erscheinen müssen, um die Gründungsformalitäten dort persönlich zu erledigen. Das übernehmen wir für unsere Kunden.
  6. Was bedeutet „authorized capital“ bei der Kapitalgesellschaft? – Es handelt sich um das Stammkapital, das in den registrierten Statuten zwingend zu benennen ist, und das zumindest USD 10.000 betragen muß und im Regelfall auch beträgt. Das muß aber nicht eingezahlt werden.
  7. Kann eine Gesellschaft auch mit einem höheren Stammkapital registriert werden? – JA. Auch das muß nicht eingezahlt werden. Aber es ist dann eine höhere Registrierungsgebühr zu entrichten. Die alljährliche Stempelgebühr (franchise tax) bleibt unverändert.
  8. Gibt es Bestimmungen hinsichtlich einer Stammkapitalerhöhung? – Das Stammkapital einer Gesellschaft kann jederzeit erhöht werden, ohne daß es hierzu eine Begründung bedürfte. Der entsprechende Beschluß kann sowohl von den Direktoren der Gesellschaft gefaßt werden wie von den Aktieninhabern.
  9. Wie viele Aktieninhaber schreibt das panamaische Recht für die Kapitalgesellschaft vor? – Einer reicht. Darüberhinaus kann es so viele Aktieninhaber geben, wie gewünscht wird.
  10. Können Aktieninhaber aus jedem Land kommen? – JA. Der Aktieninhaber kann eine natürliche oder juristische Person aus jedem beliebigen Land der Welt sein.
  11. Darf der Aktieninhaber auch Aktien anderer Gesellschaften halten oder an anderweitigen Gesellschaften beteiligt sein? – JA. Das ist sogar üblich bei Holdingstrukturen. Diese erscheinen als Mehrheit von Aktieninhabern einer Gruppe anderer Gesellschaften. Auch eine private Stiftung kann Aktieninhaber einer panamaischen Kapitalgesellschaft sein.
  12. Welche Rechte hat der Aktionär einer panamaischen Kapitalgesellschaft? – Das ist abhängig von der Anzahl der Aktien.
  13. Können die Aktien, nachdem die Gesellschaft registriert ist, öffentlich zum Verkauf in jeder Publikation einschließlich des Internets angeboten werden? – JA. Aber es ist wichtig, wo die Aktien verkauft werden bzw. ob es sich um einen privaten Verkauf handelt oder um einen öffentlichen Vorgang. Wenn es sich um einen öffentlichen Vorgang innerhalb Panamás handelt, dann muß das von der Institution „National Securities Commission of Panama“ durchgeführt werden. Bei einem privaten Verkauf ist das auch innerhalb Panamás nicht der Fall.
  14. Was bedeutet das Direktorium der Kapitalgesellschaft? – Das Direktorium ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschaft.
  15. Müssen die Direktoren Panamaer sein? – NEIN. Es ist keinerlei Nationalität vorgeschrieben.
  16. Wie viele Direktoren sind bei der Kapitalgesellschaft vorgeschrieben? – Das Gesetz verlangt mindestens 3 Direktoren. Mehr als 7 Direktoren sind nicht zulässig.
  17. Kann ein einziger der Direktoren alle Funktionen besetzen, also die des Präsidenten, Sekretärs und Schatzmeisters? – JA.
  18. Was sind nominelle Direktoren (nominee directors)? – Wenn unser Mandant im öffentlichen Register nicht zu erscheinen wünscht, so übernehmen wir diese Posten in Strohmannfunktion. Darum handelt es sich bei diesem Begriff.
  19. Beteiligt sich der nominelle Direktor an den Geschäftsaktivitäten? – NEIN. Nur wenn der Mandant das ausdrücklich wünscht, werden die entsprechenden Maßnahmen getroffen, z.B. ausdrücklich gewünschte Beschlüsse des Direktoriums.
  20. Müssen die Aktieninhaber Funktionen im Direktorium übernehmen? – NEIN. Es ist klar zu unterscheiden. Die Direktoren üben die Verwaltung aus, die Aktieninhaber sind die Eigentümer. Das hat nichts miteinander zu tun.
  21. Sind Versammlungen der Direktoren / Aktieninhaber vorgeschrieben? – NEIN. Etwas anderes gilt nur, wenn das auf Wunsch in den Statuten so geregelt wird.
  22. Welche Bedeutung hat der „Örtliche Repräsentant“ („Resident Agent“)? – Dieser ist vom Gesetz vorgeschrieben und muß panamaischer Rechtsanwalt sein oder eine panamaische Rechtsanwaltsgesellschaft. Dieser ist verantwortlich für die Abwicklung der Formalitäten bei Begründung der Kapitalgesellschaft. Er ist der Ansprechpartner staatlicher panamaischer Institutionen (Register, Finanzamt). Seine Pflichten gegenüber den Behörden sind im Jahr 2023 aber ausgeweitet worden. Dies geschah auf Druck der FATF und den Europäern. Panama war „grau gelistet“ worden. Nur durch Zugeständnisse konnte Panama diese graue Liste am 23. November 2023 wieder verlassen.
  23. Hat der Örtliche Repräsentant darüberhinausgehende Rechte innerhalb der Gesellschaft? – NEIN. Er ist nur verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung gem. inländischen formalen panamaischen Rechtes (z.B. ordnungsgemäße Registrierungen).
  24. Bedarf es zur Ersetzung des Öffentlichen Repräsentanten dessen Zustimmung? – NEIN. Es ist der jederzeitigen Entscheidung der Direktoren oder der Aktionäre vorbehalten, diesen durch einen anderen panamaischen Anwalt zu ersetzen.
  25. Was ist das öffentliche Register (Public Registry of Panama)? – Das ist die staatliche Körperschaft, die für die Registrierung von (u.a.) panamaischen Gesellschaften zuständig ist. Es gehört zu den am besten organisierten in ganz Lateinamerika.
  26. Was sind die Registrierungsdaten („registration data“) einer Gesellschaft? – Hierunter versteht man die Aktenzeichen das das Registeramt zwecks Identifizierung der Gesellschaft führt. Nach der Registrierung wird die Gesellschaft zwei Nummern erhalten, die des Dokumentes und die der Akte. Diese Nummern findet man am Ende auf der letzten Seite des Gründungsstatuts, versehen mit einem Stempel des Registeramtes.
  27. Werden die Artikel des Gründungsstatuts im öffentlichen Register vorgehalten? – JA. Es handelt sich um ein öffentliches Dokument. Jeder, egal ob Panamaer oder Ausländer, hat darauf Zugriff. Das funktioniert sogar über das Internet. Es existieren zwei Informationszugänge. Unter „Redi“ kann man die Gründungsstatuten nachlesen, im „Emulator“ steht eine Zusammenfassung der Basisinformationen.
  28. Welche Informationen von der Gesellschaft braucht man, um sie im Register finden zu können? – Der komplette Name der Gesellschaft muß bekannt sein. Man kann auch erfolgreich suchen unter Angabe der Registrierungsnummern (ficha).
  29. Was konkret steht im öffentlichen Register? – Man findet den Namen der beiden Gründer der Gesellschaft vor dem Notariat, den Namen der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals, die kompletten Namen der Direktoren, deren Anschrift, den Aufgabenbereich jedes Funktionsträgers (Präsident, Sekretär, Schatzmeister) sowie eine ausgestellte Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft, wenn man sich dazu entscheidet, diese im Register veröffentlichen zu lassen.
  30. Ist die Identität der Aktieninhaber ersichtlich aus den Gründungsstatuten, die im öffentlichen Register einsehbar sind? – NEIN. Das Gesetz stellt klar, daß die Aktionäre geheim bleiben und anonym. Sie sind daher ausgeschlossen von jedem registrierungspflichtigem Dokument. Aktieninhaber tauchen nur in privaten geführten Dokumenten auf, also auf den Aktien wie ggf. im Aktienbuch.
  31. Muß die Gesellschaft in Panamá Steuern bezahlen, wenn sie außerhalb Panamás ihre Geschäftsaktivität entfaltet? – NEIN.
  32. Wie hoch sind die Steuern, die für inländische panamaische Einnahmen der Gesellschaft zu zahlen sind? – Der Steuersatz beträgt für Gesellschaften derzeit 30%. In Betracht zu ziehen ist das insbesondere, wenn eine Gesellschaft ihre panamaische Immobilie vermietet, auch dann sind 30% der Einnahmen zu versteuern.
  33. Wenn im Namen der Gesellschaft in Panamá ein Bankkonto eingerichtet wird, müssen dann die eingenommenen Zinsen versteuert werden, auch wenn die Einnahmen auf dem Konto aus dem Ausland stammten? – NEIN. Bankzinsen werden in Panamá überhaupt nie versteuert.
  34. Ist es zum Zwecke von Rechnungsstellung einer panamaischen Gesellschaft notwendig, daß sie eine offizielle Geschäftsadresse in Panamá hat? – NEIN. Aber eine Geschäftsadresse kann aus Gründen sinnvoll sein, die nichts mit panamaischem Recht zu tun haben. In anderen Ländern ist es oft sinnvoll den Nachweis führen zu können, daß die Geschäftsaktivitäten – zum Beispiel – von Panamá aus geführt werden.
  35. Kann ein derartiger Büroservice, der den Ansprüchen in Ländern der EU hinsichtlich des Nachweises eines Geschäftssitzes in Panamá erfüllt, eingerichtet werden? – JA. Diesen Service bieten wir als Sonderleistung ebenfalls an. Dies kann von uns in Panamá sogar besonders effektiv geleistet werden, weil wir deutsche Juristen sind, die in Panamá leben und arbeiten und wissen, worauf es auf der anderen Seite des Atlantiks wirklich ankommt.
  36. Sind Residenten in Panamá, die nicht die panamaische Staatsbürgerschaft haben und die bei der Gesellschaft angestellt sind, einkommensteuerpflichtig hinsichtlich ihrer Bezüge? – Wenn die Geldmittel, aus denen heraus das Gehalt gezahlt wird, von der Gesellschaft nicht in Panamá eingenommen worden ist, dann besteht auch insoweit keine Steuerzahlungspflicht, obwohl es sich um eine in Panamá registrierte Gesellschaft handelt.
  37. Was für Vermögenswerte darf eine panamaische Gesellschaft halten? – Sie darf Vermögenswerte aus der ganzen Welt halten. Von Zertifikaten über Aktien, Werte ganz generell wie beispielsweise Edelmetall (Gold ist in Panamá steuerfrei, es existieren sichere Schließfächer), Beteiligungen jeder Art an juristischen Personen, Immobilien, Flugzeuge, Yachten, Schiffe und mehr.
  38. Ist es immer sinnvoll, Vermögenswerte außerhalb Panamás von einer panamaischen Gesellschaft halten zu lassen? – Das ist eine Frage des konkreten Einzelfalls, das hängt vom jeweiligen Land ab und dessen Recht. Oft werden Werte, die im Namen einer Gesellschaft gehalten werden, ungünstiger besteuert. Oft ist es auch sinnvoll, zum Beispiel Immobilien in Europa von einer Gesellschaft etwa aus Delaware (USA) halten zu lassen. Die USA gilt nicht als Steueroase, obwohl sie das faktisch oft ist. So kann die panamaische Gesellschaft (oder Stiftung) Eigentümerin einer Delaware Gesellschaft sein, die in Europa Immobilieneigentum hat oder erwirbt. Wir bieten derartige Konstruktionen an.
  39. Warum habe ich die Antwort auf die Frage, die mich interessiert, hier nicht gefunden? – Es gibt mehr Fragen in dieser Welt als Antworten darauf. Gleichwohl können sie die Frage, die Sie bewegt, mittels des Kontaktformulars an uns richten. Wir freuen uns darauf, auch diese Frage noch zu beantworten.

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