Der Landesrechnungshof (LRH) von Nordrhein-Westfalen hat 1200 Erbschaftsteuerbescheide geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass jeder zweite Bescheid falsch war – falsch allerdings zu Gunsten des erbschaftssteuerzahlungspflichtigen Erben. Geprüft hatte der Landesrechnungshof sogenannte B-Fälle in sechs Finanzämtern. Dies sind bedeutende Steuerfälle mit einem voraussichtlichen Rohvermögen über 1,5 Millionen Euro oder einer voraussichtlichen Steuerforderung von mehr als 75.000 Euro. Die Schwerpunkte hatte er auf die Themen „Versorgungsfreibetrag“, „Ausländisches Grundvermögen“ und „Steuerfreier Zugewinnausgleich“ gelegt.
Anders als bei einem benachteiligendem falschen Verwaltungsakt ist bei einem begünstigendem falschen Verwaltungsakt die Obrigkeit gleichwohl an die bestandskräftige Entscheidung gebunden. Das ist gängiges Verwaltunsrecht aus Zeiten, als die Obrigkeit noch Gesetz und Ordnung beachten musste, als die Politik noch nicht begonnen hatte, die Staatswillkür immer weiter auszuweiten.
Für den Fiskus ist das Ergebnis des LRH misslich. Ihm sollen allein durch 555 falsche Bescheide 14,7 Millionen Euro entgangen sein. Die Zahlen stammen allein aus Nordrhein-Westfalen, doch laut Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Steuergewerkschaft, veranschaulichen sie ein bundesweites Problem.
Na und? Diesen vergleichsweise lächerlichen Betrag verballert Deutschland alle fünf Minuten für irgendwelchen Unsinn. Es geht auch gar nicht um den Betrag, es geht einmal mehr darum, den Steuerzahler zu disziplinieren wie ein gefährliches wildes Tier.
Nun also versucht die Obrigkeit im Zeitalter der Repressionen gegen ihre Bürger den Grundsatz des Bestandsschutzes von begünstigenden falschen Verwaltungsakten im Steuerrrecht auszuhebeln.
Bei der Erbschaftsteuer seien die Finanzämter besonders stark auf die Mitwirkung und Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen, wird rumgelabert.
Als typische Fehlerquelle hatte der Rechnungshof Angaben zu Auslandsimmobilien genannt. Man könne nicht nach Spanien reisen, um zu prüfen, wie groß die angesetzte Finca wirklich ist, man müsste dem Steuerzahler glauben.
Aber in erster Linie dürften die Steuerbehörden erst mal zu dämlich sein, ein spanischsprachiges Dokument, die Immobilie betreffend, zu lesen.
Unsere Auffassung zur Dämlichkeit der Finanzverwaltung scheint auch der Landesrechnungshof zu folgen. Er schlägt Internetrecherchen vor:
„ So können größere Abweichungen zwischen erklärtem und tatsächlichem Wert teilweise schon dadurch ausgemacht werden, dass die Lage des Objekts über eine Suche zum Beispiel bei Google Maps verifiziert wird.“
Eine weitere Möglichkeit, um Vergleichswerte zu recherchieren, sei die Suche
„in einschlägigen Immobilienportalen“.
Auch da könnten gegebenenfalls erhebliche Differenzen zu den von den Steuerpflichtigen erklärten Werten aufgedeckt werden.
Wenn da nur nicht die Sprachbarriere wäre. Es geht schon damit los, das der Finanzbeamte meint, er müsse erst einmal die spanische Übersetzung für das Wort “Google” finden.
Aber selbst beim Versorgungsfreibetrag versagen die Erbsenzähler des Fiskus, obwohl da alles auf gut deutsch abläuft:
Der Versorgungsfreibetrag müsste gekürzt werden, wenn der Hinterbliebene bestimmte Versorgungsbezüge bezieht.
Der LRH fand nachlässige Bearbeitungen der Finanzbehörden insoweit, als er Daten sichtete, die zu Einkommensteuerfällen des Erblassers und der Hinterbliebenen gespeichert waren. Da hätte man nur nachschauen müssen so wie der LRH. Die Erbschaftsteuerstellen hätten davon kaum Gebrauch gemacht, monierten die Prüfer.
Gewerkschaftschef Eigenthaler weißt bei solchen Vorwürfen nur auf die sehr enge Personaldecke in den Finanzämtern hin, über die dort verfügbare Gesamthirnmasse spricht er nicht.
„Ich glaube nicht, dass die Steuerzahler hier absichtlich Falschangaben gemacht haben, man muss vielmehr davon ausgehen, dass sie nicht verstanden haben, was sie eintragen mussten“,
sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW.
„Das Erbschaftsteuerrecht ist zu kompliziert. Für den durchschnittlichen Steuerzahler ist es kaum möglich, die Formulare zu verstehen und korrekt auszufüllen.”
Recht hat er.
Gleichwohl, im Staat der allgegenwärtigen Repressionen kann es nun zu Nachprüfungen zu Lasten der Streuerzahler kommen. Es drohen Steuernachzahlungen und in den mal wieder postulierten “sehr schweren Fällen” wird bereits die verbale Keule der “Freiheitsstrafe” geschwungen.
„Die Finanzämter wissen nun von den Erkenntnissen des Landesrechnungshofs, damit gilt eine eventuelle Steuerhinterziehung als entdeckt. Eine Selbstanzeige wäre deshalb wahrscheinlich nicht mehr wirksam.“
Das jedenfalls meint Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Steuergewerkschaft und damit Mietmaul der unfähigen Finanzbeamten.
Eine von deutschen Juristen professionell eingerichtete Stiftung in Panama, zugeschnitten exakt auf die Bedûrfnisse eines jeden Einzelfalls, kann Ärger von vornherein ausschalten.
Man muss es nur tun.