Eurozonen-Banken treiben Kunden in die Flucht

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Noch vor Ende des laufenden Jahres 2018 werden deutliche Verschärfung der

 

Kontrolle der Geldströme der Kunden bei den Banken in der Eurozone

 

eingeführt.

Das kündigte der Vorsitzende der Eurogruppe in einem Brief an den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, an, wie der englischsprachige Dienst von Reuters am 27. Juni berichtete.

Diese Nachricht wird in Deutschland von den Medien weitgehend unterschlagen – mal wieder. Beschlossen haben das die europäischen Finanzminister im Vorfeld des Treffens der Regierungschefs. Über dieses Treffen der Regierungschefs Ende Juni wird natürlich berichtet, da geht es um den Europa überfordernden Flüchtlings-Tsunami.

Genau 18 Zeilen umfasst die Erklärung der EU-Regierungschefs zur Zukunft der Euro-Zone.

Zur Zukunft der Eigentumsrechte der Kunden von Banken in der Eurozone ist in diesen 18 Zeilen natürlich kein Platz. Kein Wunder: Diese Eigentumsrechte gibt es weitgehend immer weniger und bis zum Jahresende noch weniger.

Begründet wird die Verschärfung zum Nachteil der Bankkunden einmal mehr in grenzenloser und nur noch langweilender Phantasielosigkeit mit dem “Kampf gegen Geldwäsche”. O-Ton:

„Es besteht eine Übereinkunft bezüglich der Wichtigkeit, die derzeitige Überwachung der beschlossenen Maßnahmen gegen Geldwäsche zu verstärken“,

schreibt Portugals Finanzminister und Präsident der Eurogruppe Mario Centeno. Noch im Juli werde aus diesem Grund ein Bericht erstellt, um

„weitere Maßnahmen bis Ende 2018“

in die Wege zu leiten.

Der Vorwand zu der verstärkten Aktivität zum Nachteil der Bankkunden kommt aus den USA.

Dort waren in den vergangenen Monaten Vorwürfe gegen die lettische Bank ABLV und die Pilatus Bank auf Malta erhoben worden, welche letztendlich zur Schließung der ABLV und zu einem Einfrieren der Geschäfte bei Pilatus geführt haben. Der iranische Geschäftsführer der Pilatus Bank wurde in den USA verhaftet.

Für den normalen Kunden einer Bank in der Eurozone – egal ob in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien usw. – kommt es aber noch schlimmer:

In der EU sollen bis zum Jahr 2020 neue Geldwäsche-Gesetze eingeführt werden, die auch die

Einrichtung eines zentralen Bankkontos in allen Mitgliedsländern

vorsehen, damit die Regierungen die Geschäftsdaten der Banken besser überwachen können.

Da kann der Kundenbetreuer der Bank oder Sparkasse seinem Kunden, der ihm seit Jahrzehnten vertraut, noch so freundlich anlächeln beim kredenzten Espresso: Die Banken sind nicht mehr ihren Kunden verpflichtet, sondern den Überwachungsmechanismen der in der Eurozone zusammengefassten Obrigkeitsstaaten. Vielleicht macht das diesen Kundenbetreuer sogar ein wenig traurig, aber er will schliesslich seinen Job nicht verlieren.

Und noch weiter soll die entrechtende Kontrolle getrieben werden.

Die Justiz-Kommissarin der EU, Vera Jourova, fordert darüber hinaus die Einrichtung einer

„zentralisierten Behörde“,

um die Risiken der Geldwäsche einzudämmen. Derzeit werden diese Aufgaben noch von den nationalen Aufsichtsbehörden wahrgenommen.

„Wir müssen politische Lehren aus den Vorgängen auf Malta und in Lettland ziehen“,

wird sie zitiert.

Der Vorwand wird bis zum Erbrechen ausgeweidet

Es gibt in der Eurozone auch die verbreitete Vorstellung, die bereits existierende Europäische Banken-Aufsicht mit weitreichenderen Kompetenzen auszustatten. Die Bundesregierung und Frankreich forderten zuletzt, die von der Geldwäsche ausgehenden Risiken für den Bankensektor in Europa zu untersuchen.

Die praktischen Konsequenzen für den normalen Bankkungen werden erhebliche Enschränkungen der freien Verfügbarkeit des bei der jeweiligen Eurozonen Bank eingelagerten Buchvermögens sein.

BEISPIEL:

Überweisungen werden von den Banken abgelehnt werden, wenn der Bank nicht audrücklich

  • erklärt

und

  • belegt

wird, wozu die Anweisung dienen soll.
Vielleicht muss der Student an einer Universität, dem von seinen Eltern notwendiges Geld angewiesen werden soll, zunächs eine Rechnung stellen, einen Immatrikulierungsnachweis vorlegen, einen Nachweis, dass er am Ort der Universität auch wirklich wohnt und nachweisen durch Zwischenzeugisse, das er die Geldanweisung sich überhaupt redlich verdient hat.

Das Eigentums- wie das Freiheitsrecht der ungehinderten Verfügbarkeit darüber werden pulverisiert.

Wir sind Zeugen wie Opfer gleichzeitig von

  1. Enteignung,
  2. Entrechtung,
  3. Freiheitsentzug

durch das Bankensystem, insbesondere innerhalb der Eurozone.

Art. 144 Grundgesetz garantiert das Grundrecht des Eigentums. Mit dieser verfassungsrechtlichen Verbürgung knüpft das Grundgesetz an die Tradition des ausgehenden 18. Jahrhunderts und des 19. Jahrhunderts mit den damals aufkommenden Grundrechtskatalogen an. Das waren Sternstunden der deutschen Geschichte, die gegenwärtig in den Dreck getreten werden.

Begriff des Eigentums:

Jedes vermögenswerte Recht, sei es

  • eine Sache,
  • ein in Geld berechenbarer Anspruch,
  • irgendeine Art von dinglicher Berechtigung,

 

ist von diesem Schutz des Art 14 GG umfasst. Es geht immer um das berechenbare Vermögen.

Das Eigentum als solches – wie auch Religionsfreiheit, persönliche Freiheit, Recht der freien Meinungsäusserung – sind Freiheitsrechte, die nicht von irgendeinem Staat abgeleitet sind, sondern das sind selbstverständliche Rechte, die einem Menschen von Natur aus zustehen. Diese Rechte sind älter als irgendein Staatswesen. Somit ist das Eigenumsrecht wie die anderen vorbezeichneten Freiheitsrechte etwas, was schon aus vorstaatlicher Zeit existiert. Diese Rechte erhalten ihren Inhalt folgerichtig nicht aus irgendwelchen Gesetzen, nicht nach Massgabe von Gesetzen oder innerhalb der Schranken von Gesetzen, sondern bezeichnen den

prinzipiell unkontrollierten Spielraum der individuellen Freiheit.

  • Der Staat

 

dient ihrem Schutz und

 

  • findet darin überhaupt erst in Wirklichkeit seine Existenzberechtigung.

 

Der Mensch tritt kraft eigenen “natürlichen” Rechtes dem Staat gegenüber, der wiederum den Gedanken vor- und überstaatlicher Rechte des Einzelnen nicht völlig beseitigen darf, solange man überhaupt noch von Grundrechten sprechen soll. Grundrechte im eigentlichen Sinne sind daher auch nur individualistische Freiheitsrechte, nicht soziale Forderungen.

Alles schön und gut und auch richtig.

Aber wie setzt man das praktisch heutzutage noch um?

Wir haben es mit dem willkürlichen Belieben des demokratisch nicht einmal legitimiertem absolut herrschenden Fürsten mit Namen “Europäische Union bzw. Eurozone” zu tun, gegen den selbst ein Anrufen des Bundesverfassungsgerichts nicht besonders erfolgversprechend ist – und wenn, dann erst nach vielen Jahren.

Der mündige freiheitsbewusste Bürger muss zur Selbsthilfe greifen. Das heisst nicht, dass er im Sinne von Wilhelm Tell zum “Tyrannenmörder” werden muss.

Aber er hat das Recht und die Moral auf seiner Seite, wenn er zur Selbsthilfe greift und beschliesst, die Banken der Eurozone zu verlassen.

Praktische Erwägungen mögen dazu führen, dass man Werte, die man zum leben in der Eurozone halt braucht, dort im Bankensystem belässt. Aber was immer an Vermögen verfügbar erscheint, sollte man aus der Eurozone rausverlagern.

Der persönlichen Freiheit zuliebe.

Und um noch in den Spiegel schauen zu können, ohne sich beim Anblick seiner selbst schämen zu müssen.

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