In Panamá herrscht ein strenges strafrechtlich abgesichertes Bankgeheimnis.
Dieses konnte gewahrt werden gegenüber OECD und FATF dadurch, daß sich die Banken verpflichteten, den “Grundsatz KYC” zu befolgen – “Knowing your Client”. Daß das geschieht, wird von der Bankenaufsicht (die dem identischen Bankgeheimnis unterliegt) überprüft.
Das
führt allerdings den Tatbestand der “Steuerhinterziehung” nicht als einen Tatbestand der Geldwäsche auf – über Steueroptimierungspläne kann man als Ausländer innerhalb der Banken recht offen sprechen, da kein Banker insoweit befürchten muß, mit den Geldwäschebestimmungen in Konflikt zu geraten.