Erbschaftsteuer

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Wenn es ums Geld geht, ist der deutsche Fiskus unzivilisiert.

Ein Wegzug des Erblassers aus Deutschland bleibt erbschaftsteuerlich ohne jegliche Wirkung, wenn nicht der Erbe ebenfalls aus Deutschland auswandert (unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Erben), denn die Erbschaftsteuerpflicht knüpft nicht nur, wie international üblich, an die Person des Erblassers an, sondern auch an die Person des Erben.

Die Auswanderung auch des potentiellen Erben wird in der Regel kaum durchführbar sein wegen beruflicher Gründe, schulische Bindungen der Kinder, etc. Dieses Hindernis der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht des Erben ist für eine erbschaftsteuerliche Gestaltung vor allem dann besonders störend, wenn der Haupterbe auch der vorgesehene Nachfolger in einem deutschen Unternehmen ist, der bei Wegzug des Seniors vor Ort im Unternehmen bleiben soll. Und sollte auch der Erbe auswanderungswillig sein, wenigstens für eine Übergangszeit:

Eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht erfaßt in typisch deutscher Gründlichkeit Erblasser / Schenker auf der einen Seite, sowie Erben / Beschenkten auf der anderen Seite bis zu fünf Jahren nach Wegzug als unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige, wenn sie noch deutsche Staatsangehörige sind. Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nämlich nicht durch lediglich vorübergehende Wohnsitzverlegungen umgangen werden können. Und noch ein Bonbon für Beamte: Die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gilt für öffentliche Bedienstete und ihre Angehörigen über die Fünfjahresfrist nach Wegzug hinaus nicht nur fünf Jahre nach der Auswanderung, sondern "auf ewig".

Nach der Auswanderung droht mithin nicht nur die deutsche Erbschaftbesteuerung weiter, es muß aufgepaßt werden, daß nicht Erbschaftsteuern zu zahlen sind sowohl in Deutschland als auch noch in der neuen Heimat des Erblassers.

Diese Gefahr besteht in Panamá allerdings nicht – dort wurde sowohl die Erbschaft- wie die Schenkungsteuer abgeschafft.

Und das panamaische Gesellschaftsrecht gibt hinreichend Raum, auch noch die deutschen Erbschaftsteuerprobleme zu neutralisieren.