- Das elektronische Dokument – die data message – wird definiert als Information, die erstellt worden ist in optischer, elektronischer oder entsprechender Form wie "electronic data interchange" (EDI), also via Internet, E-Mail, Telegramm, Telex oder Fax.
- Die Art und Weise des Dokumentes wird definiert als jegliche elektronische Darstellung die hinsichtlich von Tatsachen, Bildern und geistigen Leistungen beweiskräftig ist.
- Im Falle eines Vertragsabschlusses wird die sich deckende Willenserklärung als Unterschrift gewertet.
- Jeder elektronisch erzeugte Ton, jedes derartige Symbol oder jeder derartiger Handlungsablauf verbunden oder logisch verknüpft mit einer Mitteilung die willentlich erstellt oder angenommen wird von einer Person in der Absicht, diese Mitteilung zu unterschreiben, und die dem Empfänger erlaubt, den Aussteller zu identifizieren, wird als elektronische Unterschrift verstanden.
- Derartige elektronische Unterschriften haben den selben Wert wie die traditionelle Schriftform.
- Sofern notarielle Beurkundung notwendig ist, kann auch diese auf gleiche Weise von einem Notar oder einer anderen zur Beurkundung zugelassenen Institution erfolgen und hat die identische Rechtswirksamkeit der traditionellen Beurkundung.
Gesetz 43 erlaubt der Geschäftswelt Panamás die Speicherung von elektronischer Korrespondenz, Rechnungen, Kontoaufstellungen, Geschäftsbüchern und andere Akten als hinreichend auch gegenüber den normalen Verpflichtungen, die sich aus dem ergeben und in Ansehung des Steuerrechtes gegenüber dem Finanzamt. Aktenschränke müssen in Panamá nicht mehr mit Bergen von Papier vollgestopft werden. Diese Unterlagen müssen nur noch aufbewahrt werden gemäß den Bestimmungen für elektronische Dokumente über die Aufbewahrungszeit hinweg, die von den einschlägigen Gesetzen vorgeschrieben sind (zwischen 7 und 15 Jahren, je nach Natur des Dokumentes). Wenn ein Konfigurationswechsel einer Datei das Risiko mit sich bringt, daß ein Nutzer den Zugang zu der Datei verliert, dann muß derjenige, der die Datei vorhält, von dem Konfigurationswechsel Mitteilung machen und ggf. die vorzeitige Beendigung des Vertrages akzeptieren mit sich den daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.
- Zu den Formen einer elektronischen Signatur definiert das Gesetz als "sicher" eine solche Unterschrift, die bestätigt ist seitens eines Sicherheitssystems oder entstanden ist unter einem international anerkannten Authentizitäts-Standard.
- Einrichtungen, bekannt als Zertifizierungs Autoritäten (Certification Authorities – CAs), zertifizieren elektronische Akten mit dem Ziel, die Echtheit und Rechtmäßigkeit einer elektronischen Unterschrift zu bestätigen, wie auch den Inhalt der Mitteilung.
- Gesetz 43 konstituiert eine Tatsachenvermutung daß dann, wenn ein Nutzer ein Zertifikat speichert bei einer Zertifizierungs Autorität (CA) oder es zertifiziert von ihm an einen oder mehr weitere Nutzer versandt worden ist, es dann auch seitens dieses Nutzers verbindlich gemeint ist.
Analog zur Nutzung einer persönlichen Identifizierungsnummer oder einem Gesellschaftsstempel unterstellt das Gesetz bei Nutzung des Zertifikates, daß der Nutzer persönlich seinen Ansprechpartnern Redlichkeit und Verantwortlichkeit garantiert dafür, daß das Zertifikat seiner eigenen Kontrolle unterfällt, keine andere Person darauf Zugriff hat und daß die Information inhaltlich verbindlich ist so, wie sie zertifiziert ist seitens der CA.
Das im panamaischen Ministerium für Handel und Industrie geschaffene Direktorium für E-Commerce überwacht die Aktivitäten der CAs. Das Direktorium unterhält ein Register von CAs, die in Panamá tätig sind. Das Direktorium überwacht, daß CAs, die in Panamá tätig sind, egal ob sie Einheimische sind oder Ausländer, hinreichend sowohl finanziell wie technisch ausgestattet sind. Auf jeden Fall müssen Speicherplätze bzw. die Art, wie Zertifizierungen gespeichert sind, beim Direktorium registriert sein. Registrierte Verwahrungsorte müssen ihre Datenbänke ganzheitlich organisieren, es muß auch ein Register für abgelaufene Zertifikate vorgehalten werden. Zertifikate ausländischer CAs haben die selbe Rechtsgültigkeit wie die inländischer wenn sie akzeptiert worden sind:
- von einem in Panamá registrierten CA;
- durch internationale Abkommen;
- bei Genehmigung einer anderen ausländischen CA, die ihrerseits im Direktorium in Panamá registriert ist.
- Die Existenz des US-Dollar als Landeswährung in Panamá
- sowie das Steuerrecht, das Einnahmen aus dem Ausland von einer Besteuerung ausnimmt,
Auf der Grundlage des Gesetzes 43 ist Panamá auch rechtlich gerüstet, sich zu einem Zentrum für E-Commerce auch im großen Rahmen weiterzuentwickeln. Der Internationale "Techno Park of Panama" – oder diverse private Hi-Tech Parks – öffnen herausragende Möglichkeiten für
- B2B,
- eBanking,
- Webseiten Hosting,
- und Outsourcing unter anderem..
Hochmoderne Kommunikationsleitungen treffen in Panamá zusammen und ermöglichen den Austausch riesiger Datenmengen rund um den Globus. Zahlreiche Geschäftsaktivitäten dieser New Economy werden von der panamaischen Regierung gefördert.
Die Position Panamás als Offshorestandort für E-Commerce ist zur Zeit konkurrenzlos.