Elektronische Spuren im Bankensystem bei Überweisungen, nicht zuletzt bei Überweisungen ins Ausland, können sehr negative Konsequenzen haben.
Beispiel:
Da will jemand vor einer absehbaren Ehescheidung drohenden Vermögensverlust vermeiden durch sog. “Ausgleichszahlungen” an den treulosen Ehepartner und überweist geschwind zur Absicherung Gelder auf ein Offshorekonto. Und dann wird er konfrontiert mit den elektronischen Spuren seiner Überweisung, und die Strategie ist gescheitert. Dabei wäre es so einfach gewesen, diesen Reinfall zu vermeiden.
Vor noch gar nicht langer Zeit hiess es, man müsse das Geld nur dreimal und unterschiedlich aufgesplittet um den Erdball jagen, und schon ist jeder Fahnder überfordert. Das stimmt heute nicht mehr. Man muss auch wissen, wie man das Geld aus dem Bankensystem herausbekommt und schliesslich an anderer Stelle und nicht nachverfolgbar wieder rein. Erst dann steht der Fahnder da wie der Bluthund im Sklavenzeitalter in den USA, wenn er an einem See oder Flusslauf der Fährte nicht mehr folgen kann.
Für österreichische Steueroptimierer mit Bezug zur Schweiz werden die elektronischen Spuren innerhalb des Bankensystems nun zu einer ernsten Bedrohung.
Mit dem Wegfall des Bankgeheimnisses hat Österreich eine rückwirkende Meldepflicht für Banken eingeführt was Geldflüsse mit der Schweiz anbetrifft.
Rückwirkende Rechtsänderungen zum Nachteil des Staatsbürgers sind in zivilisierten Ländern schlicht und einfach verfassungswidrig. Aber Österreich hat schlisslich eine lange Landesgrenze mit Ungarn. Und da scheint ungarisches Verfassungsverständnis nach Österreich eingewandert zu sein. Die neue Idee könnte von einem Österreicher aus Braunau entwickelt worden sein.
Die Meldepflicht betrifft österreichische Banken. Sie müssen Geldtransfers melden, welche Rücküberweisungen von unversteuerten Vermögen auf Schweizer Bankkonten sein könnten. Zahlreiche vermögende Österreicher wollten mit solchen Transfers ihr Schwarzgeld vor Einführung der Abgeltungssteuer vor dem Zugriff der Behörden schützen.
Die österreichische Regierung will Steuersünder verfolgen, die Geld von Schweizer Banken zurückgeholt haben, kurz bevor das Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern Anfang 2013 in Kraft getreten war.
Das österreichische Parlament stimmte der Meldepflicht gemeinsam mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses Anfang Juli zu. Es gilt für die Schweiz und Liechtenstein. Österreichische Banken müssen demnach bis spätestens Ende 2016 Vermögenstransaktionen über 50’000 Euro aus der Schweiz (zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012) sowie aus Liechtenstein (zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013) den Finanzbehörden melden.
Betroffen sind natürliche Personen und liechtensteinische Stiftungen sowie stiftungsähnliche Strukturen.
Die Steuerhinterzieher können entweder Selbstanzeige erstatten oder die Bank beauftragen, eine Pauschale von 38 Prozent der zurücküberwiesenen Beträge an die Behörden zu bezahlen. Bei einer Selbstanzeige beträgt der Zuschlag 5 bis 30 Prozent. Für jene, die “nur” Steuern auf Zinserträge hinterzogen haben, kann eine Selbstanzeige günstiger sein.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich gilt seit dem 1. Januar 2013, jenes mit Liechtenstein trat ein Jahr später in Kraft. Österreicher, die ihr unversteuertes Geld bei Schweizer oder Liechtensteiner Banken hinterlegt hatten, hatten die Möglichkeit, das Vermögen pauschal und anonym mit 15 bis 38 Prozent besteuern zu lassen.
Von den Zinserträgen ziehen die Banken fortan 25 Prozent ab und überweisen die Steuer an den österreichischen Fiskus. Eine andere Option war eine Selbstanzeige, mit welcher die Steuersünder ebenfalls einer Strafe entgehen konnten.
Wie viele Personen die Möglichkeit der Legalisierung nicht genutzt haben, also ihr Schwarzgeld noch schnell vor Inkrafttreten der Abkommen nach Österreich geschafft haben, ist nicht bekannt. Es könnte sich Schätzungen zufolge um Vermögen zwischen rund 3 und 13 Milliarden Franken handeln.
Die sogenannte „Abschleicher-Regelung“ könnte dem Staat einen dreistelligen Millionenbetrag in die Kassen spülen. Die geltenden Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein haben bisher rund eine Milliarde Franken eingebracht.
Banküberweisungen hinterlassen nun einmal elektronische Spuren, die man jahrelang nachverfolgen kann.
Dabei gibt es so viele Möglichkeiten, Gelder von A nach B zu senden, ohne Spuren zu hinterlassen.
Wie das geht?
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