Private Insolvenz und Restschuldbefreiung
Die Zahl der Insolvenzen und Privatinsolvenzen in Deutschland steigt beständig.
Mit der in Deutschland geschaffenen Möglichkeit der Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens soll dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden, eine Restschuldbefreiung zu erlangen.
Soweit die Theorie.
Nun ist das deutsche Insolvenzrecht primär auf die möglichst vollständige Befriedigung der Gläubigeransprüche ausgerichtet. Dementsprechend „gründlich“ wird dann auch vorgegangen:
Oft dauert es bis zu 9 Jahren, bis eine Restschuldbefreiung eintritt.
- In der Praxis folgt daraus ein Leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze.
- Gleichwohl wird in den meisten Fällen eine Tilgung der Schulden überhaupt nicht erreicht.
Ist das tatsächlich verfügbare Vermögen noch nicht auf den „Wert Null“ abgeglitten, dann bieten wir durch Einsatz des Rechtes anderer Länder in der Europäischen Union die Möglichkeit an, sich
innerhalb nur eines einzigen Jahres
von den Verbindlichkeiten zu lösen.