Der Lagerschein wird per Indossament übertragen.
Das Indossament ist ein Vermerk auf der Rückseite des Lagerscheins, mit dem die Rechte aus dem Lagerschein auf einen neuen Begünstigten übertragen werden (siehe Foto zu Beginn dieses Beitrages).
Der Ersteigentümer ist auf der Vorderseite des Lagerscheins angegeben. Das ist im Regelfall unser schon an anderer Stelle erwähnter Partner, der damit zur Anonymisierung des tatsächlich Begünstigten beiträgt.
Dieser Ersteigentümer unterzeichnet auf der Rückseite an der dafür vorgesehenen Stelle den Lagerschein.
Sodann wird der Name der natürlichen oder juristischen Person eingetragen, an die das Wertpapier (lautend auf die Herausgabe konkret bezeichneten Edelmetalls) übertragen wird.
Das alles wird eingetragen in dem Indossamentfeld.