Die Kapitalerhöhung bei einem Unternehmen mit zu schwacher Ausstattung mit Eigenkapital erfolgt durch eine
Sacheinlage in Form der stillen Beteiligung.
1) Kunden zahlen nicht. Die Forderungen müssen wertberichtigt werden. Es tritt der "worst case" ein.
2) Die Firma hat kein Eigenkapital mehr, sie ist mit 700 überschuldet (Insolvenzrisiko).
3) Unser Partner stellt der Firma Barter Capital bereit. Es tritt der "best case" ein. Die Firma hat wieder Eigenkapital (300) und ist nicht mehr überschuldet. Das Barter Capital gleicht nicht nur den Verlust aus, es können damit auch Lieferanten bezahlt werden.
- Das Barter Capital ist die Sacheinlage.
- In der Bilanz des Beteiligungsunternehmens wird dieser Posten als sonstiger Vermögensgegenstand gebucht.
Neben dem allgemeinen besseren Rating nach Basel II, trägt die Kapitalerhöhung auch den Anforderungen von Factoringgesellschaften Rechnung, die eine Eigenkapital-Quote von 20% erwarten.