Dienstleistungen

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Wechsel der Vertragspartners

Vertragspartner der normalen Kunden des hier angesprochenen Kreises selbständig tätiger Personen, die in diesen Branchen in Hochsteuerländern arbeiten, werden bei dieser Konstruktion in Kunden der Gesellschaft aus Panamá umgewandelt. Gezahlt wird von diesen Dienstleistungsnehmern demgemäß an die Gesellschaft aus Panamá, die die Einnahmen nicht zu versteuern hat.

Die eigentlich wirtschaftlich berechtigte Person an der Panamágesellschaft in dem Hochsteuerland, in dem sie ihre Arbeitsleistung erbringt, arbeitet nun offiziell für die Panamágesellschaft. Aber für weniger Einkommen, als die Panamágesellschaft tatsächlich vereinnahmt.

Hier ist individuell zu bestimmen, was einer jeden Person in einem Hochsteuerland an Einkommen verbleiben muß, damit die Konstruktion plausibel bleibt. Ein zu versteuerndes Einkommen ist demnach natürlich zu bezahlen. Auch ist immer zu berücksichtigen, inwieweit der Nutzer dieser Gesellschaftskonstruktion in seinem Heimatland ‚kreditwürdig" bleiben muß – etwa, als eines von vielen Beispielen, im Hinblick auf die Finanzierung einer Immobilie.
Auf jeden Fall läßt sich auf diesem Weg beträchtliches Eigenkapital diskret in einer Steueroase ansammeln, wo auch die Erzielung von Anlagerenditen aus diesem wachsenden Vermögen steuerfrei bleibt.

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