Die Vertrauenswürdigkeit des Robert Koch Instituts

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So ruiniert man das Andenken eines verdienten Wissenschaftlers.

Am 24. März 1882 verkündete Robert Koch am Berliner Institut für Physiologie die Entdeckung des Tuberkulose-Erregers – sein Vortrag über die „Ätiologie der Tuberkulose” machte ihn schlagartig weltberühmt. Die Tuberkulose hatte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einer Volkskrankheit entwickelt. Etwa ein Siebtel der Bevölkerung im Deutschen Reich starb damals an der so genannten Weißen Pest, Ursache und Verbreitungswege der Krankheit waren lange unklar.

Robert Koch forschte auch in Sachen Cholera. Die „Asiatische Hydra“ hatte im 19. Jahrhunder in Deutschland wie anderswo immer wieder größere Ausbrüche verursacht, vor allem in den Elendsvierteln der Großstädte. Für die Entdeckung der Tuberkulose-Bazillen erhielt Robert Koch 1905 den Nobelpreis für Medizin. Das ein grosses Forschungsinstitut seinen Namen trägt, hat Robert Koch verdient. Das Robert Koch Institut (RKI) sollte sich seines Namensgebers würdig erweisen.

Mit Lothar H. Wieler wurde im März 2016 erstmals ein Veterinärmediziner (und Mikrobiologe) Leiter des Robert Koch Instituts. Tier- und Humanmedizin liegen aus seiner Sicht dichter beieinander als man meint, erläutert er im Interview mit der „Ärzte Zeitung“. Zuvor war Wieler geschäftsführender Direktor des Instituts für Mikrobiologie und Tierseuchen im Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin. Herr Wieler weiss demnach bestimmt, wie man Hunde gegen Zecken, Läuse und Flöhe behandelt.

Die derzeitige Leitung des Robert Koch Instituts wird dem Namen leider nicht gerecht. Es sollte in

“Hieronymus Carl Freiherr von Münchhausen Institut”

umformuliert werden. Wir hoffen, dass wir mit diesem Vorschlag dem Freiherrn von Münchhausen nicht zu sehr Unrecht tun.

Womit verdient es sich dieses Institut, dass wir eine Namensumbenennung vorschlagen?

Der Herausgeber Stefan Aust der “Welt”, mithin einem Presserorgan, das in Deutschland durchaus Ansehen geniesst und auch nie eine Person wie Herrn Relotius für sich arbeiten liess, veröffentlichte am 8. September 2020 zur Arbeitsweise des RKI einen Beitrag  von dem wir nach Erscheinen annahmen, er würde den Münchhausereien aus Berlin den Todesstoss versetzen. Aber die anderen “Leitmedien” erwähnten diesen Beitrag allenfalls im Nebensatz und schwiegen ihn tot. Wir befürchten, dass man Herr Aust zwischenzeitlich zur Ordnung gerufen, die “gelbe Karte” gezeigt und vielleicht auch gedroht hat, ihn und die “Welt” zum Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes zu erklären.

Warum der Artikel in der Welt so gefährlich ist

Am 19. und 27. März 2020 schrieb der Gründer und Inhaber der Block-House-Restaurantkette Eugen Block in Hamburg Briefe an das RKI, in denen er nach „exakten Todesraten“ früherer Grippewellen fragte. Zu seinem Bedauern erhielt er keine Antwort.

Als Herr Aust davon erfuhr, wollte auch er der Sache nachgehen. Aber dem Herausgeber der Welt erging es nicht anders: Grosses Schweigen.

Um eine Halbjahresbilanz der Corona-Pandemie zu erstellen, schickte danach Herr Aust gleichlautende Briefe

  1. an das Robert Koch Institut,
  2. an das Bundesministerium für Gesundheit
  3. und an das Bundesministerium des Innern;

alle drei Institutionen zuständig für Maßnahmen gegen die Pandemie. Es ging Herrn Aust um die realen Sterberaten, aus denen hervorgeht, wie gefährlich das Virus tatsächlich ist, und wie erfolgreich die ergriffenen Maßnahmen waren.

Vom Innenministerium kam überhaupt keine Antwort, möglicherweise rechnet man dort noch heute.

Das Bundesministerium für Gesundheit antwortete zügig, aber wenig hilfreich:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat das Bundesministerium für Gesundheit dazu keine eigenen Zahlen.

Bezüglich der nationalen Zahlen müssten Sie sich bitte an das Statistische Bundesamt wenden, da Ihre Fragen auf die Gesamtmortalitäten abzielen. Das Statistische Bundesamt verfügt auch über Auswertungen zu Mortalität in Bezug auf Corona und zur Grippe.

Hinsichtlich der internationalen Zahlen müssten Sie Ihre Fragen bitte an die WHO richten.“

Das Robert-Koch-Institut antwortete umfassend aber inhaltsarm auf die konkret wiederholten Fragen:

„Nachfolgend unsere Antworten:

Frage: Wie viele Sterbefälle gab es vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 in jedem Monat und insgesamt in

a) Deutschland

b) Schweden

c) Dänemark

d) Niederlande

e) Frankreich

f) Italien

g) Spanien

h) USA

i) Brasilien

Antwort RKI: Die offizielle Todesursachenstatistik in Deutschland wird beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführt. Zu den zuständigen Stellen in den genannten Staaten liegen dem RKI keine Informationen vor. Ggf. kann Destatis hier weiterhelfen. Für Daten zu europäischen Staaten kann ggf. Eurostat weiterhelfen.

Frage: Wie viele Sterbefälle werden in den entsprechenden Monaten mit einer Corona-Infektion in Verbindung gebracht?

RKI: Siehe oben

Frage: In wie vielen Fällen wurden in Deutschland an mit oder an Corona Verstorbenen Obduktionen durchgeführt? Was waren die Ergebnisse?

RKI: Dem RKI liegen keine Zahlen zu durchgeführten Obduktionen vor. Vielleicht kann der Bundesverband der Pathologen weiterhelfen.

Frage: In Hamburg hat Prof. Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf, sehr umfangreich obduziert.

Wie hoch ist das durchschnittliche Lebensalter der verstorbenen Männer/Frauen in der Gesamtheit der Sterbefälle?

RKI: Hier kann sicher das Statistische Bundesamt weiterhelfen.

Frage: Wie hoch ist das durchschnittliche Lebensalter der an oder mit Corona Verstorbenen?

RKI: Daten dazu sind im täglichen Situationsbericht enthalten.

Frage: Wie hoch waren die entsprechenden monatlichen Sterberaten in den Jahren

a) 2019

b) 2018

c) 2017

d) 2016

RKI: Hier sollte das Statistische Bundesamt weiterhelfen können.

Frage: Wie hoch sind diese Sterberaten jeweils bezogen auf das erste Halbjahr?

RKI: Hier kann sicher das Statistische Bundesamt weiterhelfen.

Frage: Was waren die Ursachen für den Tod der in den entsprechenden Monaten Verstorbenen?

RKI: Hier kann sicher das Statistische Bundesamt weiterhelfen.

Frage: Wie viele Todesfälle werden in den vergangenen Jahren der Grippe zugerechnet?

RKI: “Die influenzabedingte Sterblichkeit (Mortalität) kann durch statistische Verfahren aus der Zahl der Gesamttodesfälle oder aus der Zahl der als ‚Pneumonie oder Influenza‘ kodierten Todesfälle geschätzt werden. Dieser Ansatz wird gewählt, weil bei Weitem nicht alle mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle als solche erkannt oder gar labordiagnostisch bestätigt werden. Die Zahl der mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle wird – vereinfacht dargestellt – als die Differenz berechnet, die sich ergibt, wenn von der Zahl aller Todesfälle, die während der Influenzawelle auftreten, die Todesfallzahl abgezogen wird, die (aus historischen Daten berechnet) aufgetreten wäre, wenn es in dieser Zeit keine Influenzawelle gegeben hätte.

Das Schätz-Ergebnis wird als sogenannte Übersterblichkeit (Exzess-Mortalität) bezeichnet. In Deutschland wird, wie in vielen anderen Ländern, die Zahl der Gesamttodesfälle für die Schätzung verwendet.

Todesfälle mit Influenza werden im Rahmen der Meldepflicht für Influenzavirus-Nachweise an das RKI übermittelt. Diese Daten sind jedoch keine Grundlage für Hochrechnungen. Nicht bei allen Todesfällen wird auf Influenzaviren untersucht, zudem wird der Tod nach einer Influenzainfektion meist durch eine anschließende bakterielle Lungenentzündung verursacht, sodass die Influenzaviren häufig nicht mehr nachweisbar sind.

Die offizielle Todesursachenstatistik ist ebenfalls nicht aussagekräftig, sie beruht auf den Angaben auf dem Totenschein, auf dem die Influenza praktisch nie als Todesursache eingetragen wird, sondern zum Beispiel die bakterielle Lungenentzündung oder eine vorbestehende Grunderkrankung wie Diabetes oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, die die Wahrscheinlichkeit eines schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlaufs erhöht.

Das höchste Risiko für schwere Verläufe und Todesfälle haben ältere Menschen. Die Zahl der Todesfälle kann bei den einzelnen Grippewellen stark schwanken, von mehreren Hundert bis über 20.000.“

Ist das seitens des RKI eher Schaumschlägerei oder heisse Luft? Das RKI rückt seine Erkenntnisse jedenfalls nicht raus oder hat gar nicht hinreichende Erkenntnisse. Mit vergleichbarer Mauertaktik hat es 1964 Rudi Gutendorf als Trainer des Meidericher SV immerhin zur Vizemeisterschaft der Fussball Bundesliga gebracht. Aber das RKI nicht mehr als ein zweitklassiger Fussballverein, der längst mehrfach abgestiegen ist? Beim Meidericher SV gab es seinerzeit immerhin noch den ins Alter gekommenen Helmut Rahn und nicht nur einen Lothar H. Wieler.

Das Wedeln des Schwanzes des Hundes unseres Tiermediziners wäre jedenfalls aufschlussreicher gewesen als das Geschwafel des RKI – einmal unterstellt, es gäbe überhaupt einen Hund, der mit diesem Herrchen lebt.

Immerhin aber kam das Robert Koch Institut hinsichtlich der Antwort zu den Opfern der gemeinen Influenza dem Sinn der Fragestellung von Herrn Aust ungewollt nahe:

Wenn es nämlich keine Obduktionen an „mit oder an“ Corona Verstorbenen gibt, ist die Zahl der Toten wie nach einer Grippe-Epidemie im Wesentlichen aus der Differenz zwischen der normalen durchschnittlichen Sterblichkeit und der erhöhten Zahl der Toten in einem Monat, einem halben oder einem ganzen Jahr abzuleiten.

Die Sterbefälle in Deutschland werden tatsächlich von “Destatis” wöchentlich in ihrer gesamten Breite im Internet veröffentlicht, auf ausgedruckten gut 250 Seiten:

Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland“.

Daraus die Bilanz des ersten Halbjahres 2020 abzulesen ist relativ einfach, wenn man festgestellt hat, wo man suchen muss: nämlich auf den Seiten 229 bis 234. Da findet man dann auch die Vergleichszahlen der Jahre 2016 bis 2019. Die Zahlen anderer Staaten allerdings werden vom Bundesamt nicht verbreitet. Sie zu finden ist deutlich schwieriger.

Der Skandal an den dürftigen Auskünften der “Welt” gegenüber:

Die Annahme,

  1. das Robert-Koch-Institut,
  2. das Bundesinnenministerium
  3. das Bundesministerium für Gesundheit

würden diese Vergleichszahlen kennen und würden ihre Einschätzungen und Entscheidungen darauf stützen, war offenbar eine Fehlprognose. Hätten sie diese gekannt, hätte es keinen Grund gegeben, sie nicht bekanntzugeben. Augenscheinlich interessiert sich dort niemand für die wirklich entscheidungserheblichen Fakten.

Fündig hinsichtlich verwertbarer Zahlen wurde Herr Eugen Block im Zusammenwirken mit Herrn Aust bei der “Human Mortality Database”, einem gemeinsamen Projekt des “Max-Planck-Instituts für demografische Forschung” und der “University of California” in Berkeley.

Alle nun endlich gewonnenen Daten wurden von den beiden Herren mit fachkundiger Hilfestellung verglichen, man tat das, was man eigentlich von den zuständigen Beamten und Wissenschaftlern im Bund und beim Robert-Koch-Institut hätte erwarten müssen.

Aber der Blick zurück scheint den Apokalyptikern von Regierung und RKI unwichtiger als der mehr als hypothetische Blick in die Zukunft. Der Blick zurück ist halt weniger dramatisch, als man sich das zu wünschen scheint. Man predigt lieber den vor uns liegenden Weltuntergang für den Fall, dass deutschlandweit nicht überall “Hurra” geschrienen wird wegen der Abschaffung von bislang selbstverständlichen Freiheitsrechten und der Vernichtung unzähliger Existenzen.

Aber der Blick zurück ist tatsächlich sehr aussagekräftig, nämlich was die tatsächlichen Gefahren von Corona im Vergleich zu der gemeinen Grippe anbetrifft.

Das “Corona-Horrorjahr 2020” – betreffend die erste Hälfte natürlich – liegt demnach deutlich hinter den bisher tatsächlich gar nicht als “Horrorjahre” wahrgenommenen Grippe-Wintern 2017 und 2018.

Wie peinlich!

Vielleicht hatte Richard Wagner recht, als er sagte, es sei deutsch,

„die Sache, die man treibt, um ihrer selbst … willen“

zu treiben.

Die Maske muss nur der Maske selbst wegen getragen werden. Nämlich als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber.

Herr Aust von der Welt hatte nach den ernüchternd fachunkundigen Auskünften von RKI & Co darauf verzichtet, einen

presserechtlichen Auskunftsanspruchs

gerichtlich durchzusetzen – warum auch immer…

Eine eher kleine aber qualifizierte Publikation hat das zwischenzeitlich Anfang November 2020 nun aber doch gemacht:

In einem am 17. Juli 2020 erstmals vom Rober Koch Institut veröffentlichten Dokument mit dem Titel

„COVID-19: Grundlagen für die Risikoeinschätzung des RKI“

heißt es:

„Die Risikobewertung wird durch den RKI-Krisenstab formuliert und situativ adaptiert.“

Diese Risikoeinschätzung des von besagtem Veterinär geführten Instituts wird stets zur Grundlage von Entscheidungem erhoben, wenn in ihren Rechten verletzte Bürger gegen die Maßnahmen der Obrigkeiten vor Gericht zogen. Fast immer verwiesen Richter auf die RKI-Behauptungen und hinterfragten sie nicht.

Das besagte Presseorgan versucht bereits seit mehreren Monaten in verschiedenen Anfragen zu erfahren:

  1. Welche Personen gehören überhaupt zum RKI-Krisenstab?
  2. An welchen Tagen erfolgten die Treffen des Gremiums?
  3. Hat sich die Zusammensetzung des Krisenstabs seit Einrichtung geändert?
  4. Existieren überhaupt Sitzungsprotokolle des Krisenstabs?

Die RKI-Pressestelle erklärte dazu bislang lediglich:

„Notizen gibt es, Veröffentlichungen dieser Notizen sind nicht vorgesehen. Der Krisenstab besteht aus verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher, in die Pandemiebewältigung involvierter Abteilungen, Fachgebiete und Projektgruppen.“

Da taucht Rudi Gutendorf und der Meidericher SV mit der Mauertaktik wieder auf.

Das RKI verweigert somit die konkrete Auskunft darüber, welche Personen die alles entscheidende Risikobewertung in der Vergangenheit vorgenommen haben und seither fortlaufend erneuern. Immerhin wird allein auf deren Grundlage

  • das Land in den Ausnahmezustand geschickt,
  • Millionen von Menschen werden um ihre berufliche Existenz gebracht,
  • nahezu alle Bereiche ihres Lebens werden massiv eingeschränkt.

Die Antwort ist daher ein Skandal:

Zu den Sitzungen des anonymen Krisenstabs gibt es augenscheinlich nicht einmal ordentliche Protokolle. Es existieren nichts als „Notizen“, also wohl eher Schmierzettel, deren

„Veröffentlichung nicht vorgesehen“

ist.

In der Frage an das RKI hiess es weiter:

„Trotz einer sich seit Anfang März stark verändernden Situation (Fallzahlen, Testgeschehen, Hospitalisierte, Tote) schreibt das RKI in seinen Lageberichten seit dem 9. März bis heute unverändert: ‚Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.‘

Nach welchem Kriterium wird “sehr dynamisch” hier bewertet?

Oder konkret: Welche Kennziffern müssten wie lauten, damit die Situation aus Sicht des RKI nicht mehr als “sehr dynamisch” beschrieben wird?

Ergänzung: Falls die ‚Fallzahlen‘ (Anzahl der positiven Tests) die maßgebliche Kennziffer sein sollte, wie kann seitens des RKI sichergestellt werden, dass dieser Wert nicht in erheblichem Maße durch den (gestiegenen) Testumfang, die Falsch-Positiven-Rate sowie die normale saisonale Entwicklung (mehr Atemwegserkrankungen im Herbst) bedingt ist?“

Außerdem wurde mit Blick auf den ersten Lockdown im Frühjahr gefragt:

„Am 17. März hat das RKI die Risikoeinschätzung auf ‚hoch‘ heraufgesetzt und es heißt in den Lageberichten seither, ‚die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung [wird] in Deutschland derzeit insgesamt als hoch‘ eingeschätzt. Bis zum 16. März war von ‚mäßig‘ die Rede. Die Änderung welcher konkreten Kennziffern bewirkte die Änderung der Risikobewertung am 17. März?“

Die Antworten auf all diese Fragen stehen bislang aus. Zur Definition der Gefährdungsstufen heißt es im eingangs erwähnten RKI-Papier vom 17. Juli lapidar:

„Für die verwendeten Begriffe ‚gering‘, ‚mäßig‘, ‚hoch‘ oder ’sehr hoch‘ liegen keine quantitativen Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde. Allerdings werden die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt.“

Seit mehreren Monaten will die nun klagende Publikation folgerichtig vom RKI wissen:

  1. „Welche konkreten Kennziffern (‚messbare Größen‘) bei Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressorcenbelastung ergeben aus Sicht der Behörde eine ‚hohe Gefährdung?
  2. Und welche konkreten Kennziffern (‚messbare Größen‘) müssen aus Sicht des RKI erreicht sein, um die Risikobewertung wieder auf ‚mäßig‘ bzw. auf ’niedrig‘ abzusenken?
  3. Sind diese Kennziffern schriftlich festgehalten?
  4. Sind sie öffentlich einsehbar?“

Das RKI selbst hat im September 2019 ein Dokument mit dem Titel

„Guten Praxis Gesundheitsberichterstattung – Leitlinien und Empfehlungen 2.0“,

veröffentlicht,

wo es in Leitlinie 7 (Datenauswertung) heißt:

„Die Auswertung von Daten für die Gesundheitsberichterstattung soll zeitnah unter Verwendung wissenschaftsbasierter Methoden erfolgen. Die den Ergebnissen zugrunde liegenden Rohdaten sind in vollständig reproduzierbarer Form gemäß den Informationsfreiheitsgesetzen aufzubewahren. In diesem Zusammenhang gelten die Leitlinien und Empfehlungen zur Sicherung von Guter Epidemiologischer Praxis und Guter Praxis Sekundärdatenanalyse. Insbesondere gilt dies für die Dokumentationspflicht von Berechnungen komplexer Kennzahlen und Indizes. (…) Empfehlung 7.2: Die Replizierbarkeit der Analysen und Ergebnisse soll gewährleistet werden.“

Das RKI hält seine selbst formulierten Leitlinien und Empfehlungen 2.0 nicht ein. Welchen Wert haben Aussagen des Robert Koch Instituts?

Nun liegt der Ball bei der Justiz.

Leben wir in China oder Nord-Korea? Was unterscheidet Deutschland noch von Unrechtsstaaten mit deren Vernebelungspraktiken?

Ja, wir wissen, die Menschen sollen angesichts des nahenden Kollaps des Finanzsystems unter Lockdown-Hypnose gehalten werden, um damit Unruhen zu verhindern.

Spielt die Justiz in Deutschland dieses makabre Spiel mit?

Ist Deutschland ein Rechsstaat?

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