Die Stiftung

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Üblicher Gebrauch einer privaten Stiftung

  • Jegliche Form des Schutzes von Vermögenswerten;
  • Absicherung des Vermögens vor jeglichen Gefährdungen wie
  • übermäßige Besteuerung im Wohnsitzstaat des Stifters,
  • Sicherung vor künftigen Forderungen von Gläubigern,
  • Sicherung vor politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten im Land des Stifters;
  • zwecks diskretem Management von Bankkonten und Depots, da die Stiftung sowohl sicher arbeitet als gleichwohl die Identität der Begünstigten verdeckt;
  • als Ersatz einer letztwilligen Verfügung – Erbe, Vermächtnis – die komplizierte und ungewollte erbrechtliche Regelungen am Wohnsitzort des Stifters umgeht und einen staatlichen Anspruch auf Erbschaftsteuer vermeidet;
  • sie dient als Instrument des Übergangs eines Familienunternehmens auf die zweite oder dritte Generation ohne daß es durch den Übergang zu einer Zersplitterung der Unternehmensstruktur kommt, oder Außenstehende ungewünschten Einfluß bekommen;
  • als Ersatz für Regelungen in einem Ehevertrag und für den Fall einer möglichen Scheidung unter Meidung von gesetzlichen Bestimmungen im Heimatland, die diesen Regelungen entgegenstehen könnten;
  • geeignet zugunsten einer Regelung im Falle einer nichtehelichen Partnerschaft;
  • um Eigentum zu halten an Firmenbeteiligungen, Renditeansprüchen und Aktien privater Unternehmen – in diesem Fall dient die Stiftung als diskrete Holding;
  • als Instrument für Investitionen in Terminanlagen, Aktien, Bankverbriefungen (Bonds) oder anderweitigen Verbriefungen;
  • als diskreter Eigentümer von Immobilienvermögen und anderweitigen Werten wie etwa Kunstobjekten.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, der Phantasie für den Einsatz sind keine Grenzen gesetzt.
 
 
Weitere Einzelheiten zur Stiftung Panamás finden sich auf unserer Seite  H I E R