Die EU-Kommission hat 2015 einen „Plan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung“ bekannt gemacht.
„Alle Unternehmen, egal ob groß oder klein, regional oder global, müssen einen fairen Steuerbeitrag leisten, und zwar dort, wo sie arbeiten und wo sie ihre Gewinne tatsächlich machen“,
sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission am 17. Juni 2015.
„Durch die Unterschiedlichkeit der nationalen Steuersysteme entstehen zu viele Schlupflöcher für international tätige Firmen“,
meint ein deutscher Abgeordnete des Europaparlamentes. Dies führe zu einer
„De-facto-Diskriminierung von kleinen und mittleren Unternehmen“.
Denn die hätten nicht die Ressourcen, komplizierte, internationale Steueroptimierungssysteme aufzusetzen.
Was für ein Unsinn! Wozu gibt es uns denn?
Aber schauen wir uns den Diskussionsstand etwas genauer an:
- Zum einen will die Kommission verhindern, dass Konzerne sich mit dem Verschieben von Gewinnen innerhalb der EU dem Fiskus entziehen. Steueroasen ausserhalb der EU würden überhaupt nicht betroffen sein. Insoweit ohnehin Entwarnung folgerichtig.
- Zum anderen wurden Pläne offeriert für erweiterte Offenlegungspflichten in großen Unternehmen. Konzerne könnten eventuell dazu verpflichtet werden, Gewinne und Steuern in ihren Geschäftsberichten nach Ländern aufzuschlüsseln. – Das wird aber wohl nichts werden. Das sogenannte Country-by-Country-Reporting komme nicht infrage, weil die Unternehmen dann Geschäftsgeheimnisse offenbaren müssten, erkennt sogar Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble. Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Das passiert Blinden des öfteren.
Mit Zielrichtung ausserhalb der EU riskiert die Kommission eine dicke Lippe. Sie veröffentlichte erstmals eine schwarze Liste von 30 „unkooperativen Steueroasen“. Davon befinden sich aber immerhin vier innerhalb Europas, nämlich Andorra, Guernsey, Liechtenstein und Monaco. Die EU müsse eine „gemeinsame Strategie“ entwickeln, wie man diesen Steueroasen künftig begegnen solle, fordert die Kommission.
Gleichzeitig ruderte die Kommission aber gegenüber der OECD wieder zurück und erklärte, man hätte nicht mit dieser Auflistung beabsichtigt gehabt, eine neue “Blacklist” zu erschaffen. Die OECD erklärte daraufhin – noch immer pikiert:
“It is very unfortunate that this exercise has looked like the establishment of a list. Our EU colleagues have confirmed that this is not their intent.”
Die OECD reklamiert für sich das ausschliessliche Recht festzustellen, welche Länder kooperativ wären und welche nicht.
Gleichwohl, wie heissen nun diese 30 unkooperativen Steueroasen auf der “Non-List” der Kommission?
- Andorra,
- Liechtenstein,
- Guernsey,
- Monaco,
- Mauritius,
- Liberia,
- Seychellen,
- Brunei,
- Hong Kong,
- Maldiven,
- Cook Islands,
- Nauru,
- Niue,
- Marshall Islands,
- Vanuatu,
- Anguilla,
- Antigua & Barbuda,
- Bahamas,
- Barbados,
- Belize,
- Bermuda,
- British Virgin Islands,
- Cayman Islands,
- Grenada,
- Montserrat,
- Panama,
- St Vincent und die Grenadinen,
- St Kitts & Nevis,
- Turks & Caicos,
- US Virgin Islands.
Wir wissen noch einige mehr.
Die EU Kommission bestimmt auch, nämlich beispielsweise den US-Bundesstaat Nevada. Aber die USA dürfen nicht angetastet werden, da hat man die Hosen voll und lässt es müffeln.
Unser Panama ist auf der Liste auch notiert.
Woher soll ein Land mit 3,4 Millionen Einwohnern, einige davon Indigenas, schon allein das hinreichend qualifizierte Personal hernehmen, all den Regulierungswahnsinn überhaupt abarbeiten zu können? Selbst wenn irgendwann mal irgendetwas unterschrieben wird: Man kann das gar nicht umsetzen. Und das ist nicht nur in Panama so.
Panama sagt beispielsweise in Sachen OECD-Informationsaustausch bei Bankkonten, man folge exakt dem Beispiel der USA. Und die USA machen da nicht mit. Die kochen ihre eigene FATCA-Suppe und kümmern sich gar nicht um das Getöse der OECD. Setzt man nun deshalb Panama auf eine obskure Liste und die identisch handelnden USA nicht, so löst man in Panama Gelächter aus und hört lieber Musik von Ruben Blades und Sandra & Sammy Sandoval.
Also denn: Die Europäische Union sucht erst einmal eine gemeinsame Strategie. Wir empfehlen den Einsatz einer Wünschelrute.
Viel Lärm um nichts.
EU intern rechtlich eigenständig regelbar wäre die harmonisierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Da prallen aber sämtliche nationalen Egoismen aufeinander. Die Kommission will dazu am Sankt Nimmerleinstag einen neuen Richtlinienentwurf vorlegen, jedenfalls existiert kein Zeitplan.
Das Regelwerk würde tief in das nationale Körperschaftsteuerrecht eingreifen. Daher wird es unmöglich sein, den notwendigen einstimmigen Beschluss aller 28 EU-Staaten herbeizuführen. Das weiss auch die EU-Kommission. Sie hat daher ein besonders schwieriges Element ganz aus der EU-Bemessungsgrundlage herausgelassen: Die EU-weite Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Jeder EU-Staat hätte demnach weiter seine ureigenen Körperschaftsteuereinnahmen.
Was ist damit gewonnen?
Wir wiederholen: Viel Lärm um nichts.
Die kleinen und mittleren Unternehmen wie auch Privatpersonen sind aber herzlich eingeladen, mit uns zusammen die identischen Steuervorteile sich zu erarbeiten, die die sog. international tätigen Firmen auch haben. Man muss einfach auch “international” werden. Das ist gar nicht so teuer. Der erste Schritt wäre ein Flug nach Panama – nicht nur um die Gesangskünstler Ruben Blades und Sandra & Sammy Sandoval kennenzulernen.