Realität heute
verwalten. Das wird im Ausland eingerichtet, alles ganz offen. Irgendwann macht der Kunde Gewinne und gibt das in seiner Steuererklärung auch korrekt an.
Damit beginnt sich der Teufelskreis zu drehen:
Sind die Spekulationsgewinne auffallend hoch – was schließlich das Ziel ist – wird nahezu routinemäßig nachgefragt. Dann realisiert die Steuerbehörde, "da haben
wir jemanden, der Konten im Ausland unterhält".
Sofort werden Ermittlungen aufgenommen. Dann wird festgestellt, wer der Finanzdienstleister ist. Sofort flippen die Jungs aus: "Toll ein deutsches Finanzdienstleistungsinstitut!" Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als
- 7 Jahre Dokumentationspflicht,
- jederzeitiges Betreten der Geschäftsräume durch Mitarbeiter der BaFin oder der zuständigen Landesbank und
- dann haben wir ja noch den § 44 KWG.
Also, die Steuerermittlungsbehörden wenden sich jetzt mit dem Gesuch um Amtshilfe an die
BaFin, die rücken gestützt auf § 44 KWG bei dem Finanzdienstleister an und holen alle
Kundenunterlagen. Die BaFin prüft ob alles sauber war, was das KWG und das
WpHG betrifft und danach werden alle Unterlagen an die Finanzbehörden weitergereicht. Und dann "schaun ‚mer mal". …
Leider nicht nur eine theoretische Möglichkeit, das ist tagtägliche Realität.
Das heißt auf gut Deutsch: Ein Vermögensverwalter mit Sitz in Deutschland hat
entweder nur ganz kleine Kunden oder Kunden die als Masochisten einzuordnen sind..
Natürlich kommen die Finanzbehörden nicht an die Tradingkonten im Ausland ran,
nur muß der Finanzdienstleister gleichwohl die Duplos aller Kundenkontoauszüge für 7 Jahre in seinen Geschäftsräumen verwahren und sie jederzeit der BaFin zugänglich machen. So bekommt der Fiskus alle gewollten Informationen.
Oder die BaFin nimmt sich den Verwalter so richtig zur Brust. Da muß doch was herauszupressen sein!. Den Schikanemöglichkeiten gegenüber dem in Deutschland ansässigen Finanzdienstleister sind praktisch kaum Grenzen gesetzt.
zum Beispiel zu uns nach Panamá
Der Investment Club Panamá verwaltet Vermögen sowohl in Panamá selbst als auch in der Schweiz und installiert Kunden ab US-Dollar 100.000,00 entweder in Panamá oder in der Schweiz mit eigenen Kundenkonten/Depots – lautend auf den Namen einer Offshoregesellschaft oder der einzigartigen Stiftung nach panamaischem Recht.