Im Februar 2003 stellte das "manager-magazin" einen exemplarischen Fall vor wie folgt:
"Bürger auf der Flucht – vor einem Staat, dessen Steuer-Häscher keinen Winkel des Privatlebens aussparen; vor einem Fiskus, der ungebremst dabei ist, das Land mit einem nahezu lückenlosen Kontrollsystem zu überziehen; vor einer Obrigkeit, die jede Hemmung verloren hat, die Steuerzahler auszuplündern.Wer privat fürs Alter vorsorgen muß, hatte bisher schon Probleme, sein Gespartes vor Geldentwertung und dem konfiskatorischen Zugriff des Finanzamts zu schützen. Nun aber, mit ihren Plänen, die Gewinne aus dem Verkauf von Mietimmobilien und Wertpapieren abzuschöpfen, dreht die Regierung erst richtig auf.Es ist ungefähr zwölf Jahre her, dass Manfred Martens (Anm.: Name geändert) den Schritt vollzog, über den viele Steuerzahler jetzt verschärft nachdenken: Der Unternehmer verkaufte seine Firma, transferierte das Vermögen auf eine Züricher Bank und zog in die Schweiz. Mit der deutschen Finanzbürokratie, so viel stand für ihn fest, würde er künftig nichts mehr zu tun haben.Da hatte Martens geirrt. Nach seinem Wegzug verfing sich der Pensionär heillos im Netz von Finanzbeamten und Fahndern.Zunächst entdeckten Steuerpolizisten bei der Durchsuchung von Martens‘ ehemaliger Bank, dass der Pensionär zu einer Zeit, als er längst weggezogen war, Anleihen im Wert von 7500 Euro gekauft hatte. Anschließend machten die Beamten ein Haus in den bayerischen Alpen ausfindig, das Martens weiterhin gehörte. Das Chalet hatte der Ex-Unternehmer zwar den Kindern überlassen, bei Besuchen in Deutschland aber selbst bewohnt. Ein schwerer Fehler, denn für die Beamten war er mit der Nutzung der Immobilie hier zu Lande weiter steuerpflichtig.Nach diesen Zufallsfunden lief die Steuermaschine zu Hochform auf.Anhand des Wertpapiergeschäfts rechnete das Finanzamt das Vermögen des heute 70-Jährigen hoch. Einfach so. Eine halbe Million Euro soll Martens im Depot haben, befand der Fiskus. Die Zinsen auf diese Summe muss er nun nachversteuern – und zwar für zehn Jahre. Macht inklusive Zinsen und Strafzinsen rund eine halbe Million, den Wert des angeblichen Vermögens. Martens wird wohl nie zahlen – in der Schweiz ist er vor den Nachstellungen des deutschen Fiskus sicher."
Ob Herr Martens auch derzeit noch in der Schweiz vor den Nachstellungen des deutschen Fiskus in Sicherheit ist, darf bezweifelt werden, Wir schreiben nicht mehr das Jahr 2003.
In Panamá wäre er weiter und auf Dauer sicher.
Gleichwohl: So manch einer will ja auch mal Freunde und Angehörige in Deutschland besuchen. Da könnte dann urplötzlich Haft drohen – und sei es nur die zivilrechtliche Erzwingungshaft.
Es gilt also Vorsorge zu treffen.
Besonders zu beachten bei einer Auswanderung:
- Jeder, der nach der Auswanderung gleichwohl in Deutschland noch eine Wohnung nutzt, muß in Deutschland weiter sein gesamtes Einkommen versteuern, auch wenn er es vollständig im Ausland erwirtschaftet.
- Demnach dürfen keine Mietverträge laufengelassen werden.
- Immobilieneigentum in Deutschland sollte evtl. vorab im Wege einer vorweggenommenen Erbschaft auf Nachkommen übertragen worden sein, verkauft (evtl. an die eigene anonyme Auslandsgesellschaft) oder zumindest dauerhaft und nachprüfbar vermietet sein;
- selbst die berühmte "zurückgelassene Zahnbürste" könnte fatale Folgen nach sich ziehen.
- Das deutsche Außensteuerrecht bestimmt in seinem § 6, daß jeder, der in Deutschland mehr als 1% an einer GmbH oder Aktiengesellschaft hält und auswandert,
- in diesem Moment so gestellt wird, als hätte er diesen Anteil an dem Tag der Auswanderung verkauft.
- Der fiktiv ermittelte Erlös ist zu versteuern, auch wenn keinerlei Geld geflossen ist,
- und die Person der Auswanderers ihre Beteiligung nach wie vor nachweisbar hält.
- Die Steuer muß selbst dann gezahlt werden, wenn der Anteil zwar am Stichtag unter 1% liegt, innerhalb einer Zeitspanne von 5 Jahren vor der Auswanderung aber einmal über 1% gelegen hatte.
- Die Auswanderung darf also erst erfolgen, wenn die Beteiligung verkauft worden ist.