Der Stifter

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Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die

  • Statuten zu erstellen

und für die

  • Erfüllung des Schenkungsversprechens

zu sorgen. Er kann sich selbst als

  • Stiftungsrat

wie auch als

  • Begünstigten

einsetzen
oder sich als

  • Protector

umfangreiche Rechte einräumen, so insbesondere auch das Recht auf  Widerruf der Stiftung.

Der Stifter ist – wie sollte es anders sein – das "Herzstück" der Stiftung.