Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die
- Statuten zu erstellen
und für die
- Erfüllung des Schenkungsversprechens
zu sorgen. Er kann sich selbst als
- Stiftungsrat
wie auch als
- Begünstigten
einsetzen
oder sich als
- Protector
umfangreiche Rechte einräumen, so insbesondere auch das Recht auf Widerruf der Stiftung.
Der Stifter ist – wie sollte es anders sein – das "Herzstück" der Stiftung.