Der Nutzen

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Was hilft eine Stiftung überhaupt?

Die private Offshore Stiftung dient in erster Linie der Sicherung des Familienvermögens. Die Stiftung verwaltet dieses Vermögen aufgrund der Vorgaben des Stifters – derjenigen Person, die die Vermögenswerte übertragen hat – und sichert diese Vorgaben auch über den Tod hinaus. Dieses Rechtsinstrument entsteht aufgrund eines unabhängigen einseitigen Aktes einer freien Verfügung in Form einer Schenkung und arbeitet danach treuhänderisch in Form eines Trusts.

Der Gründer (Stifter) entscheidet, wer der oder die Begünstigten sein sollen. Es ist in Panamá auch statthaft, daß der Stifter erst einmal primär selbst der Begünstigte ist. Und niemand weiß das, weil das alles nur in den Beistatuten (By-laws) geregelt wird, die in Panamá nicht im Register veröffentlich werden.

Aber ist das wirklich der einzige Zweck, zu dem eine Stiftung genutzt werden kann?

Üblicher Gebrauch einer privaten Stiftung:

  • Jegliche Form des Schutzes von Vermögenswerten;
  • Absicherung des Vermögens vor jeglichen Gefährdungen wie
    * übermäßige Besteuerung im Wohnsitzstaat des Stifters,
    * Sicherung vor künftigen Forderungen von Gläubigern,
    * Sicherung vor politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten;
  • Diskretes Management von Bankkonten und Depots;
  • Ersatz einer letztwilligen Verfügung – Erbe, Vermächtnis – die komplizierte und ungewollte erbrechtliche Regelungen am Wohnsitzort des Stifters umgeht und einen staatlichen Anspruch auf Erbschaftsteuer vermeidet;
  • Instrument des Übergangs eines – auch deutschen – Familienunternehmens auf die zweite oder dritte Generation, ohne daß es durch den Übergang zu einer Zersplitterung der Unternehmensstruktur kommt, oder Außenstehende ungewünschten Einfluß bekommen;
  • Ersatz für Regelungen in einem Ehevertrag und für den Fall einer möglichen Scheidung unter Meidung von gesetzlichen Bestimmungen im Heimatland, die diesen Regelungen entgegenstehen könnten;
  • Regelungen im Falle einer nichtehelichen Partnerschaft;
  • Firmenbeteiligungen, Renditeansprüchen und Aktien privater Unternehmen (diskrete Holding);
  • Instrument für Investitionen in Terminanlagen, Aktien, Bankverbriefungen (Bonds) oder anderweitige Verbriefungen;
    Diskreter Eigentümer von Immobilienvermögen und anderweitigen Werten wie etwa Kunstobjekten.
  • Diskreter Eigentümer eingelagerter Edelmetalle (Gold, Silber) oder „seltener Erden“.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, der Phantasie für den Einsatz sind keine Grenzen gesetzt.