Der Nutzen

singapur_dw_wirtsch_516280g.jpg
Download PDF
Beispiele der Nutzung von Kapitalgesellschaften in Steueroasen
Kapitalgesellschaft als Entscheidungszentrum in Steueroasen

Für eine in zahlreichen Ländern tätige Kapitalgesellschaft erscheinen Zentralisation und Koordination für einen wirtschaftlichen und in Kenntnis der Kosten auf dem Weltmarkt geleiteten Geschäftsbetrieb schon fast selbstverständlich. Neben strukturellen Einsparungen bei der Kapitalgesellschaft läßt sich dergestalt vom Ausland aus die technische und kommerzielle Entwicklung mit mehr Weitblick voraussagen. Zumeist jedoch geschieht die Koordination aus unternehmenshistorischen Gründen aus dem Ursprungsland des Geschäftes und nicht aus dem Ausland.

Kapitalgesellschaft als "centre de profit"

Eine Kapitalgesellschaft im Ausland, als Koordinationssitz macht jedoch Sinn und ist plausibel – auch dem Finanzamt gegenüber. Die Plausibilität als solche wird nicht verringert, wenn es sich bei dem Sitz der Kapitalgesellschaft im Ausland um eine Steueroase handelt. Dieses Koordinationszentrum in der Steueroase kann natürlich sehr gut genutzt werden dazu, auch mehr und mehr Gewinne dort bei der niedrig bis gar nicht besteuerten Kapitalgesellschaft im Ausland entstehen zu lassen (sog. "centres de profit"). Bei Neugründungen von Konzernstrukturen mit ausländischen Kapitalgesellschaften muß wirklicher Gewinn eigentlich von vornherein nur in der Steueroase anfallen. Die Finanzämter fürchten immer, es handele sich bei der Kapitalgesellschaft in der Steueroase ausschließlich um eine "Refakturierungsstelle". Die Herstellerfirma liefere dann an den Endabnehmer, die Kapitalgesellschaft in der Steueroase weise sich anschließend die "überhöhte Absatzmarge" zu. Auch argwöhnen Finanzämter gern, die Kapitalgesellschaft in der Steueroase übe zwar wirklich Geschäftstätigkeit aus, stelle aber nur fiktive Leistungen aus dem Ausland in Rechnung, um einen Gewinn in Deutschland zu verringern.

Vereinnahmung von Lizenzgebühren durch Kapitalgesellschaft

"Koordination" durch die Kapitalgesellschaft in der Steueroase läßt sich auch auf den Bereich "F & E" (Forschung und Entwicklung) erstrecken. Wir haben dann den doppelten Effekt, daß einerseits die Ergebnisse der Forschungstätigkeit äußerst günstig (Selbstkostenpreis) in die Steueroase gelangen, andererseits lassen sich die Rechte daran über "angemessene Lizenzgebühren" an andere Unternehmen innerhalb dieses "Konzerns" weiterreichen, was dort, in den hoch besteuerten Ländern, zu einer Verringerung des Gewinns führt. Mittelständische deutsche Unternehmen nutzen die Chance des internationalen Steuergefälles noch viel zu wenig. Im europäischen Ausland wird von dortigen Kapitalgesellschaften diese Form der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit weit stärker genutzt.
Sitzt eine Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft in einer Steueroase, so führt diese Organisationsform auch dort im Ausland und nicht im hoch besteuerten Deutschland zu einer Kumulation des Gewinns
  • wegen der Aufteilung der Hauptsitzkosten,
  • wegen Finanztransaktionen zu ihren Gunsten,
  • wegen dortiger Konzentration der gewerblichen Schutzrechte und den damit einhergehenden Lizenzgebühren,
  • wegen sinnvoll errechneter Konzernverrechnungspreise.
Der Nachweis der mutwilligen Verlagerung der Gewinne auf die Kapitalgesellschaft in der Steueroase fällt dem Finanzamt sehr schwer:
  • Unbestreitbar ist die tatsächliche Existenz des "centre de profit" in der Steueroase;
  • der mit stereotypischer Boshaftigkeit wiederholten Behauptung des Finanzamtes, Preise, Gebühren, Zinsen usw. überschritten "marktübliche" Margen, läßt sich durch geeignete Konstruktionen begegnen, der Einwand langweilt dann nur noch;
  • je komplexer das sogar kostengünstig zu flechtende Netz miteinander verwobener Kapitalgesellschaften in verschiedenen Steueroasen und selbst in Hochsteuerländern im In- und/oder Ausland ist, umso orientierungsloser wird ein jedes Finanzamt.