Der Lagerschein

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Die einschlägigen Regulierungsbehörden der Schweizer Kantone Uri und Zürich haben unserem Schweizer Finanzdienstleister eine konkrete Berechtigung ausgesprochen zur Ausgabe von Warenpapieren für die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium gemäß Schweizerischem Obligationenrecht.

Damit werden die Lagerscheine rechtlich zu Wertpapieren und werden unter der Bezeichnung “Ordrelagerscheine” herausgegeben.

  • Die Übertragung des Eigentums erfolgt mittels einfachem Indossament.
  • Die Lagerscheine gelten rechtlich nicht als Effekten, womit alles weiter vereinfacht ist.

 

Fassen wir das Bündel der sich daraus ergebenden Vorteile zusammen:

  1. Gelagert wird ausserhalb des Bankensystems.
  2. Abgesonderte Lagerung (Segregation) individueller Barren.
  3. Bedingt durch den Lagerschein wird das Edelmetall leicht übertragbar rund um den Erdball.
  4. Das einfache Indossament macht das Edelmetall fungibel, wie es bislang für physisches Eigentum an Edelmetall unvorstellbar war.
  5. Die Eigentumsübertragung erfolgt umsatzsteuerfrei, weil die Lagerung im Zollfreilager erfolgt.
  6. Die Lagerscheine sind beleihbar (Collateral), zu günstigen Lombard-Darlehenskonditionen.
  7. Die Kundendaten sind vertraulich.