Die konkreten Eckpunkte:
- Der Grenzsteuersatz für alle Einkommen beträgt 25 %, ein einheitlicher Steuersatz für alle Einkommenshöhen und aller denkbaren Einkommensarten.
- Stufen ergeben sich daraus, daß in diesem Modell die ersten 5000 Euro oberhalb des steuerfreien Existenzminimums von 8000 Euro nur zu 60 Prozent, die nächsten 5000 Euro zu 80 Prozent der Besteuerung unterliegen.
- Alle existierenden 163 Steuerschlupflöcher werden radikal geschlossen, die Ermittlung des steuerlich relevanten Einkommens wird auf eine völlig neue und einfache Basis gestellt.
- Es ergeben sich damit Einsparungen (Tarifsenkung) in einem Volumen von rund 53 Milliarden Euro.
- Die Unterscheidung zwischen Einkunftsarten entfällt restlos, Körperschaft- und Einkommensteuer werden zusammengefaßt.
- Besonders notleidenden Branchen (Landwirtschaft) werden Übergangsfristen von zwei bis maximal acht Jahren eingeräumt.
- Dividenden und sonstige Kapitaleinkünfte wie Zinserträge erhalten keinerlei Sonderbehandlung, sie werden besteuert wie alle anderen Einkünfte auch – mit 25 Prozent, vorzugsweise an der Quelle.
- Wurden Gewinne bereits im Unternehmen versteuert, erfolgt die Ausschüttung an den Anteilseigner steuerfrei.
- Die Rechtsform eines Unternehmens ist hinsichtlich der Steuerbelastung bedeutungslos – sowohl beim Unternehmen wie beim Anteilseigner.