Die konkreten Eckpunkte:
- Für Bezieher geringer Einkommen ist das der günstigste Tarif – 8000 Euro bleiben steuerfrei, die erste Steuerstufe beträgt 12 %, die zweite Stufe von 24 % erst ab einem Einkommen von mehr als 16 000 Euro, die durchschnittliche Steuerlast steigt nur langsam.
- Alle zwei Jahre werden die Beträge der Inflation angepaßt.
- Durch den Wegfall von Vergünstigungen und Ausnahmen steigt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um rund 30 Milliarden Euro. Darüber hinaus sind weitere Einsparungen und Kürzungen von Vergünstigungen von mindestens 10 Milliarden Euro vorgesehen.
- 4 unterschiedliche Einkommenarten statt bisher 7.
- Für Unternehmen wird eine neue Steuerbilanz erarbeitet, die sich von der Handelsbilanz unterscheidet.
- Zinserträge werden an der Quelle mit einer Abschlagsteuer von 24% belastet. Liegt der persönliche Steuersatz höher, wird die Besteuerung bei der jährlichen Veranlagung nachgeholt, die bereits gezahlte Steuer wird angerechnet.
- Die Körperschaftsteuer beträgt 24%. Dieser Satz wird auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne erhoben.
- Bei der Ausschüttung von Dividenden an natürliche Personen wird die im Unternehmen entrichtete Körperschaftsteuer angerechnet (wie vor der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens).