Natürlich kann man ein Privatkonto eröffnen in seinem eigenen Namen.
Aber bei allen Überweisungen, die auf das Konto getätigt werden bzw. die man von diesem Konto aus tätigt, weisen dann immer automatisch den Kontoinhaber höchstpersönlich aus.
Was nutzt das beste Bankgeheimnis, wenn bei jedem internationalen Geldtransfer ersichtlich wird, daß jemand ein Offshore Konto in Panamá hat?
Nun könnten wir für diesem Fall einen
Strohmann
stellen.
Das ist aber im Ergebnis für uns zu gefährlich.
Genausowenig wie der Kunde zunächst uns kennt, genausowenig kennen wir den Kunden. Und wir wollen nicht als Steigbügelhalter für Geschäfte herhalten, die wir selbst ablehnen, und mit denen wir nichts zu tun haben wollen. Nicht jedem, der bei uns vorspricht, geht es nur um Steueroptimierung – damit allerdings haben wir dann keine Probleme.
Das geschieht dadurch, daß offizieller Kontoinhaber z.B. eine neu zu begründende Kapitalgesellschaft Panamás wird. Die Direktoren der Gesellschaft, die aus dem amtlichen öffentlichen Register ersichtlich sind, werden von uns gestellt.
Im Namen der Gesellschaft wird dann bei einer Bank ein Konto der Gesellschaft begründet. Der Bank gegenüber wird der tatsächliche Inhaber der Gesellschaft als einzige (!) Person vorgestellt, die berechtigt ist, Verfügungen über das Konto zu tätigen. Per Internetbanking funktioniert das von jedem Punkt der Welt aus, der einen Internetanschluß hat. Niemand von uns hat Zugriff auf das Konto, denn die Bank weiß, daß nur der Eigner der Gesellschaft Rechte am Konto hat. Das funktioniert deshalb so problemlos, weil das Bankgeheimnis problemlos und sicher funktioniert. Man muß es nur einmal für sich instrumentalisiert haben.
Neben den
Kosten
für die Begründung einer derartigen Standardgesellschaft von USD 2.170,00 (nach Ablauf des ersten Jahres und danach alljährlich USD 1.230,00) fallen hinsichtlich der Erstellung und Beglaubigungen der Gesellschaftsdokumente für die Bank und dem damit einhergehenden Arbeitsaufwand einmalig Gebühren bei uns an von USD 750,00.
- Es werden keinerlei Steuern in Panamá fällig.
- Es gibt keine Buchhaltungsverpflichtung.
- Es gibt keinerlei Rechtshilfeabkommen.
Und noch eine Randbemerkung: Entnimmt man dem Konto der Gesellschaft keine Gelder, liegt auch keine sog. “Privatentnahme” vor. Selbst nach deutschem Steuerrecht wird in diesem Fall keine Steuer fällig.