Das Devisentermingeschäft

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Devisenkassageschäft:
Sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Fälligkeit eingegangener Devisenpositionen getroffen worden, so ist Erfüllungstermin der zweite Werktag nach Abschluß der eingegangenen Verbindlichkeit. Die Gesamtheit dieser Abschlüsse sind die Devisenkassageschäfte. Marktteilnehmer sind die Devisenabteilungen der Nicht-Banken wie die Devisenhändler der Kreditinstitute.

Devisennotierung:
Man unterscheidet zwischen Mengennotierung und Preisnotierung.
Eine Preisnotierung liegt dann vor, wenn die Fremdwährung als feste Bezugsgröße gewählt wird (z.B. in Frankfurt aM $1,00 = €0,6758).
Eine Mengennotierung liegt vor, wenn die eigene Währung als feste Bezugsgröße gewählt wird (z.B. in London £1,00 = $1,9649).
In Deutschland ist die Preisnotierung üblich, in England die Mengennotierung.

Ein Kursverhältnis:

zwischen zwei ausländischen Währungen nennt man Usancekurs oder cross-rate.

Modernes Devisentermingeschäft:
Es ist gekennzeichnet durch zentrale Abwicklung an einer Börse durch Standardisierung der Kontrakte und der Liefermonate.
Die Markttransparenz an der Börse ist herausragend, die spekulative Teilnahme des Publikums ist erwünscht. Die Abwicklung erfolgt über die Börsenliquidationskasse.