- Seither dürfen – rein rechtlich – Ausländer nicht nur zu 49% an kubanischen Gesellschaften beteiligt sein, sie können Mehrheitseigner sein bis hin zu 100%-igen Beteiligungen.
- Seither dürfen ausländische Unternehmen, grundsätzlich jedenfalls, Immobilienbesitz erwerben.
- Seither können Ausländer in allen Wirtschaftsbereichen investieren (Ausnahmen: Erziehungs- und Gesundheitswesen, Streitkräfte).
Der Ministerrat ist vom Gesetz ermächtigt, Industrieparks