Europäische Insolvenz Verordnung (EuInsVO)
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In Artikel 17 der Verordnung heißt es:
Die Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Abs. 1
Das englische Insolvenzrecht empfiehlt sich besonders für Bürger, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen bzw. bereits im Rahmen einer Selbständigkeit tätig sind.
Wohnen, Telefon, Bank und Versicherung in England
Serviceleistungen
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Sofern bei natürlichen Personen nach Ablehnung / bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens
mangels Masse
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