Verfügen sollte man über eine
Holding Gesellschaft,
die sich ggf. an allen denkbaren Unternehmungen bei Bedarf rechtlich beteiligen darf.
- Die Holdinggesellschaft sollte ein Konto eröffnen. Auf diesem Bankkonto sollten schon einmal Finanzmittel geparkt werden, die im Bedarfsfalle schnell abrufbar sind.
- Sinnvoll ist immer, wenn die Holdinggesellschaft die Möglichkeit mitumfaßt, die wirtschaftlichen