BTC-Marshall Island Gesellschaft

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Eine extrem kostengünstige Struktur

Das ist wirklich nur ein Angebot der Marke „Billiger Jacob“. Viel anfangen kann man mit einer Gesellschaft von den Marshall Islands in Wirklichkeit nicht. Manche Banken und Goldlagerstätten lehnen Strukturen von den Marshall Islands allein deswegen ab, weil die Inseln aussenpolitisch von den USA verteten werden – und mit denen will man nichts zu tun haben, denn die USA gelten zwischenzeitlich als „Hort der Willkür.

Brauchbar ist die Struktur für oberflächliche Verschleierung. Wenn das einer Privatperson reicht – dann gut. Gewerbliche Tätigkeit sollte man damit eher nicht betreiben.

Das also vorausgeschickt. Zum Angebot selbst:

Der sog. “Business Corporations Act“ (BCA) der Marshall Islands orientiert sich am Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten (USA), insbesondere Delawares und des Vereinigten Königreichs (UK) und ermöglicht die schlichte Ernennung eines Geschäftsführers und eines Gesellschaftssekretärs. Das tun wir nach Wunsch / Weisung unseres Mandanten.

Nach dem BCA können der Verwaltungsrat und die leitenden Angestellten natürliche oder juristische Personen sein. Darüber hinaus gibt es keine zwingende Verpflichtung, die Namen von Direktoren, leitenden Angestellten oder Aktionären beim Gesellschaftsregister auf den Marshall Islands oder beim offiziellen örtlichen Repräsentanten zu hinterlegen.

Die Standard-Aktienstruktur besteht aus 500 Namens- und/oder Inhaberaktien ohne Nennwert (Namensaktien empfohlen).

Eingescannt überlassene Dokumente

  1. Satzung der Gesellschaft;
  2. Ein Direktor wie ein Manager werden von uns als Begründer der Gesellschaft ernannt – das einschlägige Ernennungsdokument wird überlassen;
  3. Gründungsurkunde;
  4. Eintragungszertifikat;
  5. Nachweis des offiziellen Sitzes auf den Marshallinseln;
  6. Apostille der Dokumente.

Die Dokumente werden auf Wunsch per Kurier übersandt zum Mehrpreis von EUR 110,00

Preis:

EUR 980,00

Alljährliche Erneuerung:

EUR 630,00

Zusatzangebot:

Einrichtung von Multiwährungskonten …

… bei einer Bank in Georgien (kein AIA / CES) / keine Probleme mit Kryptowährungen bei georgischen Banken

a) für die juristische Person

b) und ausserdem für unseren Auftraggeber privat oder einer anderen Person seiner Wahl.

Bankkonto für natürliche Person: Eröffnung durch unseren Mitarbeiter vor Ort nach Überlassung einer von uns vorformulierten notariell beglaubigten Vollmacht mit Apostille (Anreise nach Georgien wird vermieden) – Sinnvoll auch deshalb, weil dadurch der Geldfluss zwischen wirtschaftlich Berechtigtem und Kapitalgesellschaft nicht im Swift-System sichtbar ist, wenn beide Konten bei der identischen Bank eingerichtet sind (dort bankinterne und von aussen nicht sichtbare Geldverschiebung).

Kreditkarte inbegriffen.

Bankkonto für Juristische Person:  Die notwendigen Gesellschaftsdokumente werden von uns zu diesem Zweck genutzt. Eröffnung durch unseren Mitarbeiter vor Ort nach Überlassung einer von uns vorformulierten notariell beglaubigten Vollmacht mit Apostille (Anreise nach Georgien wird vermieden) des Funktionsträgers der Kapitalgesellschaft / Weitere Kreditkarte inbegriffen.

Preis:

EUR 650,00

 

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