Besteuerung von Kryptowährungen

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Wie soll man etwas besteuern, dass man rechtlich kaum definieren kann?

Nun: Man definiert einfach trotzdem.

  • Im Jahr 2016 hat die deutsche Finanzbehörde “Bafin” Kryptowährungen tatsächlich als Geld eingestuft. Das ist weitgehend unbekannt.
  • Diese Einstufung wurde vom Bundesministerium für Finanzen dankbar übernommen.

 

Damit ist die Grundlage für eine Besteuerung von Bitcoin & Co. geschaffen.

Auf Einnahmen aus Kryptowährungen sind Steuern zu zahlen wie auf alle anderen “Geldeinnahmen” auch.

Dem steuertreuen Bitcoinanwender ist daher nur zu empfehlen, Aufzeichnungen zu führen, über jeden Kauf oder Verkauf von Bitcoins, Ether und anderen Kryptowährungen.

Zu notieren sind hinsichtlich jeden Kaufs oder Verkaufs

  1. Zeitpunkt,
  2. Preis,
  3. Menge,
  4. die genutzte Börse/”Wechselstube”.

Man kann dafür beispielsweise eine schlichte Excel-Tabelle benutzen, das reicht.

Davon kann abhängen, ob für den steuerehrlichen Kryptowährungs-Nutzer Steuerfreiheit gegeben ist oder Steuerpflicht (bis zu den normalen 45% etc.)

Die Veräusserung von Bitcoins ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Anders sieht das Ganze aus, wenn aus den Kryptowährungen Renditen erzielt werden. Dann verlängert sich die sog. “Spekulationsfrist” auf zehn Jahre.

Also aufgepasst: Bei jedem Trade fallen Steuern an. Auch der Wechsel von einer Kryptowährung in die andere ist steuerpflichtig.

Wichtig ist, wann man faktisch Zugriff nimmt, nehmen darf: Nach einem Jahr oder nach zehn Jahren seit der letzten Renditeerzielung/der letzten Verfügung.

Noch übler trifft es die Miner.

Miner sind Gewerbetreibende und als solche steuerpflichtig.

Steuerrechtlicher Anknüpfungspunkt ist der Bitcoin Kurs zum Enstehenszeitpunkt.

Zu erstellen ist seitens des Miners eine Bilanz oder zumindest eine Einnahmen-Überschussrechnung.

Umsatzsteuer fällt nicht an, damit gibt es aber auch auch keinen Vorsteuerabzug.

Und nun kommt der Einwand:

Was geht mich dieser Mist eigentlich an?

Mit den Kryptowährungen bewege ich mich schliesslich ausserhalb der Sphäre, wo der Staat sehen kann, was ich mache.

Das ist zur kurz gedacht.

Jede Bitcoin “Wechselstube” arbeit innerhalb irgendeines Landes. Alle registrieren ihre Kunden.
Für die Tradingplattformen gilt das auch.

“Wechselstuben” wie Tradingplattformen müssen Zugang zu normalem Geld haben, um arbeitsfähig zu sein. Wenn sie ihre Kunden nicht so registrieren, wie die jeweilig örtlich zuständigen staatlichen Obrigkeiten das wollen, wird ihnen der “Geldhahn” einfach abgedreht.

Noch gibt es keinen Informationsaustausch (AIA/CES) in diesem Bereich. Ist das aber auch noch nach 10 Jahren so, wenn Spekulationsfristen ablaufen?

Und was ist, wenn man die Gewinne aus Kryptowährungen braucht zum leben?

Noch sind wir nicht soweit, dass man wirklich alles mit Bitcoin bezahlen kann. Noch lebt man mit Bitcoin nicht in einer total abgeschotteten anderen Finanzwelt, noch braucht man “Grenzübergänge”

  • Da gibt es vielleicht den spiessigen Nachbarn, der sicher ärgert, dass da ein Typ wohnt, der nichts zu arbeiten scheint aber lebt wie die “Made im Speck”. Das ist der geborene Denunziant.
  • Ein geborener Denunziant ist auch der oder die “Ex”, die meint, nach Beendigung der Beziehung eine “Ablösesumme” bekommen zu müssen wie der brasilianische Fussballer Neymar.

 

Ganz schnell kann man ins Fadenkreuz von Ermittlern geraten.

Auch beim arbeiten mit Bitcoin & Co sollte man sich daher eine Offshore-Kapitalgesellschaft zulegen, mittels der man steuerlich relevante Gestaltungsspielräume sich eröffnen kann.

In diesem Rahmen benötigt man nicht unbedingt sehr kostenintensive Offshoregesellschaften. Es reicht so gut wie immer, wenn das Registrierungszertifikat und Statut nur eingescannt vorliegen.

Wir können deshalb kostengünstige Angebote machen.