Die
Art der Bestimmung der Begünstigten
muß in den registrierten Statuten festgelegt werden.
- Umfang der Begünstigung
sowie die
- Bezeichnung der Begünstigten
werden normalerweise im Reglement genauer bestimmt, das
- öffentlich nicht einsehbar
ist.
Die Begünstigten haben einen geschützten Anspruch auf ihre Begünstigung, den sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen können. Auch können sie Beschlüsse und Verwaltungsakte, die ihrer Berechtigung entgegenstehen, anfechten.
Die Begünstigung kann ihnen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung oder des Konkurses nicht entzogen werden.