Bedrohung durch EU-Vermögensregister im Detail

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Am 26. Dezember 2023 berichteten wir darüber wie folgt:

„Seit nunmehr drei Jahren wird in Brüssel zum Schrecken vieler Bürger über die mögliche Einführung eines Europäischen Vermögensregisters diskutiert.

Die

Verknüpfung aller nationalen Vermögensregister innerhalb der EU

erleichtert allen Staaten der EU die Vorbereitung, um Bürgern, die sich finanzielle Polster erarbeitet haben, ihnen diese ganz oder teilweise wegnehmen zu können, egal in welchem Land der EU diese sich befinden.

Die vorliegenden Entwürfe, darunter der

    • EU-einheitliche Regelungsrahmen,
    • die Anti-Geldwäsche-Richtlinie
    • und die Verordnung über die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA),

deuten auf eine umfassende Erfassung des Vermögens hin. Dies würde bedeuten, daß die Vermögenssituation jedes Bürgers per Knopfdruck von einer neu zu schaffenden Zentralbehörde einsehbar wäre.

Die zentrale EU-Behörde, die verantwortlich für diese Aufgabe ist, ist die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA). Mit umfassenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen gewährt sie Zugang zu Registern über wirtschaftlich Berechtigte und Vermögenswerte. Derzeit ist nur noch offen, wann die Behörde ihre Arbeit aufnimmt – das soll aber nun sehr bald geschehen.

Frankfurt am Main hat zu allem Überfluß auch noch den Verwaltungssitz bekommen.“

Beitrag H I E R

Wo stehen wir heute in Sachen Vermögensregister?

EU-Vermögensregister: Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Bedrohung der Privatsphäre?

Aktueller Sachstand:

Ab 2025 könnten Vermögenswerte ab einem Schwellenwert von € 200.000 – auch im Ausland – erfaßt werden. Zu den betroffenen Vermögensgegenständen zählen unter anderem

  • Bargeld,
  • Immobilien,
  • Aktien,
  • Kunstgegenstände
  • und wertvolle Fahrzeuge.

Kritiker äußern Bedenken hinsichtlich eines möglichen Eingriffs in die Privatsphäre, da sensible Vermögensdaten umfassend erfaßt werden sollen. Zudem wird befürchtet, daß das Register über die Geldwäschebekämpfung hinaus als Kontrollinstrument dienen oder gar als Basis für künftige Vermögensabgaben oder -steuern genutzt werden könnte (z.B. neuer Lastenasusgleich).

Natürlich versucht man zu beschwichtigen. Die konkrete Umsetzung des Registers sei noch nicht vollständig geklärt, und der Prozeß würde „schrittweise erfolgen“. „Rechtmäßig erworbenes Vermögen“ solle nicht benachteiligt werden. Wir kennen diese Beschwichtigungsphrasen zur Genüge.

Vorgeschickt in Sachen „Beschwichtigung“ wird eine gewisse „SMG Negusse Finance“ und dessen externer CFO und „Spezialist für Vermögensplanung“ namens Salomon Negusse. Wie es aussieht wird dieses Unternehmen eingebunden sein in die Ausforschung von Vermögenswerte europäischer Bürger im Ausland. Sitz des Unternehmens ist Neuenberger Str. 57a 36041, Fulda, Hessen Germany – also nicht weit weg von Frankfurt, dem Sitz von AMLA.

Als SMG REPRESENTACIONES S.A. in Panama ist dieses Unternehmen auch bereits registriert – in Panama mit der Company Number 155632508.

Die Diskussion um das europäisches Vermögensregister hat zahlreiche Mißverständnisse und Mythen hervorgerufen, bestätigt nun Herr Negusse. Er versucht zu beschwichtigen – allerdings nicht sehr glaubwürdig.

1. Das Register würde gar nicht „alle Bürger“ betreffen.

Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Meinung beträfe das Register nicht die gesamte Bevölkerung. Es würden lediglich Vermögenswerte erfaßt, die den Schwellenwert von € 200.000 überschreiten. Der „durchschnittliche Bürger“ würde von dieser Regelung nicht tangiert.

Daß man einem Nackten nicht versuchen würde, in die Taschen zu greifen, beruhigt nur wenig.

2. Es führt automatisch zu neuen Steuern

Das Vermögensregister schaffe „zwar theoretisch die Grundlage für Vermögenssteuern“, jedoch gäbe es „derzeit“ keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Register und der Einführung neuer Steuern. E

3. Die Umsetzung sei bürokratisch aufwendig

„Moderne digitale Systeme ermöglichten eine effiziente Erfassung von Vermögenswerten. Anders als früher, als Bürokratie und Papierarbeit viel Aufwand verursachten, kann die digitale Erfassung den Prozeß heute deutlich vereinfachen.“ Das klingt doch eher beunruhigend – oder sehen wir das falsch?

4. Es sei keine „Schnüffelsteuer“

Kritiker würden das Register oft als „Schnüffelsteuer“ bezeichnen. In Wirklichkeit sind viele der relevanten Vermögensinformationen bereits in anderen öffentlichen Registern verfügbar, wie z. B. bei Immobilien oder Fahrzeugen. Soll das beruhigen?

5. Die Mehrheit der Bevölkerung sei dagegen

Tatsächlich zeigten Umfragen, daß eine Mehrheit der Bevölkerung in Europa Vermögenssteuern unterstützt. Das weist darauf hin, daß das Register auf Zustimmung stoßen könnte, wenn es zur Erhebung solcher Steuern benötigt wird. – Das glauben wir gern. Wer etwas vermögender ist als der Durchschnitt, ist bei diesem „Durchschnitt“ wenig beliebt.

Und Salomon Negusse fährt fort mit sog. „5 Fakten zum EU-Vermögensregister“

Eine „proaktive Position in Fragen des Vermögensregisters“ sei wichtig : Sich stetig zu informieren, ist sei wichtig, meint er. Dieser Satz könnte auch von der Stasi stammen. Dann räumt er ein:

„Das EU-Vermögensregister bringt zweifellos Veränderungen mit sich, ..“

Dann benennt Salomon Negusse Fakten zum Thema Vermögensregister:

1. Ziel sei Transparenz

Das Hauptziel des Registers ist es, mehr Transparenz in die Vermögensstrukturen zu bringen und so die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu erleichtern. – Das stetig sich wiederholende Geldwäschegeschwätz. Das klingt nach dem Ochsen, der ständig von seiner Operation berichtet.

2. Geplanter Start 2025

Der offizielle Start des EU-Vermögensregisters ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Derzeit laufen die Vorbereitungen und die genaue Ausgestaltung des Registers ist noch im Prozess.

3. Erfassung verschiedener Vermögenswerte

Neben Immobilien werden auch andere Vermögensgegenstände wie Aktien, Bargeld, Kunstwerke und Edelmetalle erfaßt. Auch Auslandsvermögen soll Teil des Registers sein. Gut, daß man in Panama schon mal präsent ist. Es wird nicht die einzige Jurisdiktion sein.

4. Teil eines größeren EU-Pakets

Das Vermögensregister ist nicht isoliert, sondern ein „Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der EU“ zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, das über das Register hinausgeht. Der Herr gibt demnach zu, daß es nicht nur um „Finanzkriminalität“ geht. Ein Vermögenswert von € 200.000 ist schnell erreicht von einem durchschnittlichen steuerzahlendem Staatsbürger. Der normale Bürger gerät folgerichtig sehr schnell in dieses Register, wird katalogisiert und von Finanzamt geschröpft werden.

5. Datenschutzbedenken

Es gibt Bedenken in Bezug auf den Datenschutz, besonders was die Vereinbarkeit des Registers mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft. Auch das Risiko eines möglichen Datenmißbrauchs steht zur Diskussion.

Das EU-Vermögensregister ist ein komplexes Thema, das auf die Schaffung von Transparenz und die Bekämpfung von Finanzkriminalität abzielt, räumt Herr Salomon Negusse immerhin ein. Gleichzeitig gäbe es auch ernstzunehmende Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und möglicher „langfristiger steuerlicher Folgen“ – Also doch!

Um die tatsächliche Reichweite und die Auswirkungen des Registers zu begreifen, sei es unerläßlich, sich differenziert und fundiert mit den verschiedenen Aspekten auseinanderzusetzen.

Das meinen wir auch.

Und wir bieten schon lange Schutzmechanismen an.

Dazu gehört etwa eine Stiftung auf den diskreten Cook Islands

wie

eine alternative andere Staatsbürgerschaft, etwa in Vanuatu,

mittels der man sich vor einem derartigen „Schnüffelregister“ schützen kann, auch wenn man weiter Staatsbürger von Deutschland bleiben sollte.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wenn wir Ihre zu sichernden Werte kennen, erarbeiten wir gemeinsam eine passende individuelle Strategie für Sie.

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