Bargeldverbot ist verfassungswidrig

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Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig.

„Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“,

sagte Papier der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 09. Februar. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont,

„dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.

Papier kritisiert:

Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen

„kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“.

Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.

Auch der Deutsche Richterbund hatte sich skeptisch gezeigt. Es sei relativ einfach, Geldflüsse zu verschleiern und Geldwäsche zu betreiben, hatte Präsidiumsmitglied Peter Schneiderhan jüngst der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt. Dies geschehe durch Überweisungsketten und durch die Nutzung von Konten, die unter Verwendung einer falscher Identität eröffnet worden seien.

„Die Abschaffung von Bargeld würde daher Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern.“

Die Richter stehen weitaus näher an den Realitäten in Sachen Verbrechensbekämpfung als unsere stumpfsinnigen Überwachungspsychopather der Regierung.

Drücken wir es klar aus:

DEUTSCHLAND WIRD VON PERMANENT LÜGENDEN FEINDEN DER VERFASSUNG REGIERT.